06/07/2026
|Health-Care
Friedrich Schneider
Gesundheitsversorgung im gesellschaftlichen Wandel – Ein Blick auf die DACH-Region
Gesellschaftliche und ökonomische Transformationsprozesse stellen die Gesundheitssysteme vieler Länder vor große Herausforderungen. Der demografische Wandel erhöht durch das Altern der Gesellschaft und die Zunahme von Multimorbidität die Nachfrage nach Gesundheits- und Pflegeleistungen. Gleichzeitig führt der Arbeitskräftemangel zu Versorgungsengpässen und steigender Belastung. Aufgabenverlagerungen, neue Rollenprofile und digitale Unterstützung werden daher immer wichtiger.
Niederschwellige Prävention, hausärztliche Gatekeeping-Modelle, digital unterstützte Triage und klare Versorgungspfade sollen Über-, Unter- und Fehlversorgung vermeiden. Technologische Innovationen versprechen Qualitäts- und Effizienzgewinne, führen aber zugleich zu hohen Behandlungskosten, während öffentliche Budgets begrenzt bleiben. In einem interdisziplinären Rahmen diskutieren Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis diese Herausforderungen sowie künftige Reformoptionen in Österreich, Deutschland und der Schweiz.
Kai Loewenbrück (KUK): Demografische und gesundheitsökonomische Perspektiven von neurodegenerativen/demenziellen Erkrankungen sowie Alterung und nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung in Deutschland
Demenzen – eine zentrale gesundheitsökonomische Herausforderung im Spannungsfeld zwischen Innovation, Finanzierbarkeit und Verteilungsgerechtigkeit
Die alterungsbedingt steigende Krankheitslast dementieller Erkrankungen und innovative, zugleich aber kostenintensive neue Therapien verschärfen grundlegende Zielkonflikte zwischen Effizienz, Versorgungsqualität, Finanzierbarkeit und Verteilungsgerechtigkeit. Ohne transparente, evidenzbasierte Priorisierungsentscheidungen drohen negativen Auswirkungen auf alle genannten Kernziele eines am Ideal einer universellen Gesundheitsversorgung ausgerichteten Gesundheitssystems.
Demenzen sind die häufigste altersassoziierte neurodegenerative Erkrankung. Alterungsbedingt wird sich ihre Prävalenz in Österreich bis 2050 von rund 150.000 auf 300.000 Betroffene verdoppeln. Etwa 10 % der über 70-Jährigen und 50 % der über 90-Jährigen sind betroffen [1, 2].
Die Erkrankung verursacht erhebliche Einbußen der gesundheitsbezogenen Lebensqualität. Bis 2050 werden Demenzen in Österreich voraussichtlich die zweithäufigste Ursache verlorener gesundheitsbezogener Lebensqualität darstellen [3-5]. Betroffene weisen gegenüber Gleichaltrigen eine bis zu 65 % geringere Lebensqualität auf. Auch pflegende Angehörige sind stark belastet; ihre Lebensqualität ist um bis zu 47 % reduziert und damit mit jener nach schwerem Schlaganfall vergleichbar [6].
Die hohe Krankheitslast geht mit erheblichen direkten Kosten für medizinische Versorgung und Pflege sowie indirekten Kosten durch informelle Angehörigenpflege einher. Bereits 2019 beliefen sich die direkten Kosten in Österreich auf 2,7 Mrd. Euro (3,9 % des Gesundheitsbudgets bzw. 0,7 % des BIP). Einschließlich indirekter Kosten steigen sie auf bis zu 7,6 Mrd. Euro bzw. 1,9 % des BIP [7]. Bei unveränderten Kostenstrukturen ist bis 2050 mit einer Verdopplung auf 7,8% des Gesundheitsbudgets und 3,8% des BIPs zu rechnen; rund zwei Drittel der ökonomischen Last tragen Angehörige.
Eine effiziente, qualitativ hochwertige und gerechte Demenzversorgung ist daher nicht nur eine gesundheitsökonomische, sondern auch eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung mit Auswirkungen auf Produktivität und gesellschaftliche Teilhabe.
Für die mit rund 70 % häufigste Demenzursache, die Alzheimer-Krankheit, stehen erstmals krankheitsmodifizierende Antikörpertherapien zur Verfügung – aus rein medizinsicher Sicht eine epochale Innovation. Durch die Entfernung pathophysiologisch relevanter Amyloidablagerungen verlangsamen sie die Krankheitsprogression um ca. 30% und verschieben das Erreichen schwerer Krankheitsstadien um mehrere Jahre; abhängig vom Erkrankungsalter können diese auch ganz vermieden werden [8, 9].
Dem klinischen Nutzen stehen jedoch jährliche Therapiekosten von etwa 35.000 Euro gegenüber. Internationale gesundheitsökonomische Analysen zeigen inkrementelle Kosten-Effektivitäts-Verhältnisse zwischen 139.000 und über 2 Mio. US-Dollar pro zusätzlichem qualitätsadjustiertem Lebensjahr (QALY) [10].
D ies führt dazu, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis selbst im Kontext hochperformanter Gesundheitssysteme in Hochlohnländern sehr deutlich über Kostenakzeptanzgrenzen liegen, die entweder explizit verwendet werden (z.B. Großbritannien, Schweden), oder aber aus bisherigen Erstattungsentscheidungen extrapoliert werden können (implizit). In Österreich ist dabei von einer impliziten Kostenakzeptanzschwelle von ca. 45.000 Euro/QALY auszugehen [11], so dass die Therapien mindestens 2-3fach teurer und damit nicht kosteneffizient sind.
Eine geringe Kosteneffizienz allein schließt die Finanzierung innovativer Therapien nicht aus. Vergleichbare Antikörpertherapien haben beispielsweise die Versorgung der Multiplen Sklerose (MS) trotz ähnlich hoher Kosten erheblich verbessert [12].
Entscheidend ist jedoch auch der budgetäre Effekt. Die Alzheimer-Krankheit ist etwa zehnmal häufiger als MS - mit zunehmender Prävalenz. Während MS-Therapien bereits heute zu den umsatzstärksten Arzneimitteln zählen, würde eine Behandlung aller therapieberechtigten Alzheimer-Patienten bestehende Arzneimittelbudgets deutlich übersteigen.
Schätzungen gehen von rund 5,4 Mio. therapieberechtigten Patient:innen in der EU aus [13], entsprechend etwa 109.000 in Österreich oder 2.600 in Linz. Unter den derzeitigen Preisstrukturen würden sich allein die Therapiekosten auf rund 2,7 Mrd. Euro jährlich bzw. etwa 52 % des österreichischen Arzneimittelbudgets belaufen. Die direkten Krankheitskosten würden sich dadurch schon jetzt auf etwa 1,4 % des BIP verdoppeln.
Die Erstattung neuer Therapien mit geringer Kosteneffizienz und hohem Budgeteffekt erzeugt erhebliche allokative Zielkonflikte. Sofern Arzneimittelbudgets nicht entsprechend ausgeweitet werden (können), sind Einschränkungen entweder innerhalb der Indikation oder durch Verdrängung anderer Leistungen unvermeidbar.
Empirische Analysen aus dem britischen NHS zeigen, dass assoziierte Budgetverschiebungen die Gesamtversorgung verschlechtern können: Da die marginale Effizienz bestehender Leistungen mit ca. 13.000 GDP/QALY deutlich höher ist als die Kostenakzeptanzschwelle von 20.000-30.000 GDP für neue Technologien, können durch die Erstattung zusätzlicher Leistungen mehr QALYs verloren als gewonnen werden [14]. Da zudem die marginale Effizienz und Budgetelastizität zwischen Krankheitsgruppen deutlich variiert, schwanken geschätzte QALY-Einbußen zwischen 0 und 73% je nach Krankheitsgruppe – so dass nicht für die globale Effizienz sondern auch für die Versorgungsgerechtigkeit erhebliche negative Effekte resultieren können [15].
Damit verbunden ist die Frage nach alternativen Mittelverwendungen. Modellierungen zeigen, dass bis zu 45 % aller Demenzen durch kosteneffektive Primärprävention vermeidbar wären [16]. Maßnahmen wie eine verbesserte Hörgeräteversorgung erzeugen zusätzliche Lebensqualität bei gleichzeitigen Kosteneinsparungen („dominant“ aus gesundheitsökonomischer Sicht [17]) – ganz im Gegensatz zu hohen Zusatzkosten/QALY der neuen Antikörpertherapien.Bild 1:Schematische Darstellung potentieller Ressourcenverlagerungen durch Erweiterung des Leistungskatalogs um Therapieverfahren mit großen budgetären Effekt
Blauer, transparenter Quader: Dargestellt ist das Leistungsvolumen, das notwendig wäre, um dem Ideal einer universellen Gesundheitsversorgung (Universal Health Coverage, UHC) vollumfänglich gerecht zu werden;
Goldener Quader: Dargestellt ist das tatsächlich verfügbare globale Budget, um sich diesem Ideal anzunähern. Dieses Budget kann prinzipiell eingesetzt werden, um den Leistungsumfang zu erweitern (mehr Leistungstiefe, Depth, z.B. neue Therapieverfahren wir die Antikörpertherapien), den Anteil an leistungsberechtigten Personen zu erweitern (mehr Leistungsbreite, Breadth), oder um den Anteil des Patient:innenselbstbehaltes zu reduzierten (mehr Leistungshöhe, Height).
Rote Quader in A und B: Bleibt das globale Budget unverändert oder wird nicht proportional erweitert im Rahmen einer Leistungserweiterung, so führt dies zu einem steigenden relativen Budgetanteil einer durch eine Leistungserweiterung begünstigten Patient:innengruppe– und durch das absolut geringe Budget für die restlichen Indikationen/Patient:innengruppen zu einer Umverteilung von gesundheitlicher Teilhabe durch veränderte Budgetstrukturen. Sind von diesen Umverteilungen auch Behandlungsformen betroffen, die eine wesentlich höhere marginale Effizienz in der Generierung von gesundheitsbezogener Lebensqualität besitzen, so kann es zusätzlich durch Effizienzverluste zu einem absoluten Verlust an generierter gesundheitsbezogener Lebensqualität kommen - trotz gleichbleibender oder sogar leicht zunehmender Gesamtinvestitionen würde ein Gesundheitssystem dann sich wieder weiter von dem Ideal einer universellen Versorgung entfernen, als sich diesem anzunähern.
(angepasst von: [18])
7 Monate Antikörpertherapie: Status quo in Linz und Implikationen für das Spannungsfeld zwischen Qualität, Kosten und gleichberechtigtem Zugang
Seit September 2025 werden Antikörpertherapien in Österreich erstattet, ohne über die allgemeinen Zulassungskriterien hinausgehende Einschränkungen. Damit ist grundsätzlich von genannten hohen Patient:innenzahlen mit Therapieberechtigung auszugehen. Aktuell werden in Linz jedoch nur 7 Patient:innen behandelt, so dass schwerwiegende budgetäre Effekte hypothetisch erscheinen mögen.
Dieses niedrige Niveau stellt jedoch keine Entwarnung dar, da nach einer gängigen Theorie zur Innovationsverbreitung (Rogers „Theory of Innovation Diffusion“) zunächst nur kleine (und häufig sozial privilegierte) Gruppen von „Innovators“ und „Early Adopters“ (medizinische) Innovationen nachfragen, bevor eine potenziell exponentielle Nachfrageentwicklung repräsentativerer Patient:innengruppen einsetzt [19]. Die soziale Selektivität ist dabei z.B. von besseren Informationszugang und/oder höherer Gesundheitskompetenz vermittelt [20-22].
Charakteristika der bisher behandelten Patient:innen geben Hinweise auf eine sozial problematische (Selbst-) selektion: Während in der Linzer Bevölkerung 27% nur die Pflichtschule besucht haben und mindestens 30% einen Migrationshintergrund haben, gibt es unter bisher behandelten Patient:innen 0% nur mit Pflichtschulabschluss und/oder Migrationshintergrund.
Auch einer Therapieeffizienzperspektive besteht ein Optimierungspotenzial: Die aktuell behandelten Patient:innen liegen mit durchschnittlich 23/30 Punkten im Mini Mental State Exam (MMSE) eher im späteren Krankheitsstadium, obwohl der größte therapeutische Effekt in früheren Stadien zu erwarten wäre [8].
Damit ergibt sich sowohl aus Effizienz- als auch aus Gerechtigkeitsperspektive ein Spannungsfeld zwischen bisherigem Therapiezugang und idealtypischer Patientenselektion.
Unter Annahme einer fortschreitenden Diffusion ist mittelfristig mit einer erheblichen Nachfragesteigerung zu rechnen, die weniger durch Budgetrestriktionen als vielmehr durch infrastrukturelle Engpässe (spezialisiertes Personal, Diagnostik, MRT-Kapazitäten) begrenzt sein dürfte. Wahrscheinlich werden reale Versorgungskapazitäten erschöpft, bevor ein wesentlicher (und weniger selektiver) Anteil der therapiegeeigneten Patient:innen tatsächlich erreicht wird.
Enttäuschte öffentliche Erwartungen sind wahrscheinlich – angesichts der Häufigkeit und Schwere der Alzheimer-Krankheit durchaus mit Potential einer grundsätzlichen Debatte darüber, ob und inwieweit das öffentliche Gesundheitswesen als eine der zentralen demokratischen Institutionen zu einer gerechten Teilhabe beiträgt oder nicht.
Sowohl im Bereich der MS wie bei der seltenen spinalen Muskelatrophie (SMA) hat es öffentlichkeitswirksame und teilweise erfolgreiche Klagen unter Involvierung des Obersten Gerichtshof gegeben [23].
(1) Verzicht auf die Therapie
- aufgrund unzureichender Kosteneffizienz und hoher Opportunitätskosten. Dies würde jedoch den Verzicht auf einen therapeutischen Paradigmenwechsel bedeuten und strukturelle Anpassungen im Versorgungssystem eher verzögern, die den zielgerichteten Einsatz zukünftiger, ähnlich gearteter Innovationen erleichtern könnte.
Dennoch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass genau diese Option bisher von hohen Anzahl an Länder n mit einer behördlichen Markzulassung gewählt wurde [24].
(2) Beschränkter Therapieeinsatz auf dem Boden einer expliziten, evidenzbasierten multikriteriellen Allokationsentscheidung des Kostenträgers
Neben Kosteneffizienz werden auch andere Kernziele universeller Gesundheitsversorgung systematisch und evidenzbasiert abgewogen wie Qualität, Finanzierbarkeit, Fairness oder Innovationsoffenheit (z.B. Multiple Criteria Decision Analysis (MCDA)) [25, 26].
Dies würde für alle deutschsprachigen Länder erhebliche Anpassungen des institutionellen und gesetzlichen Rahmens für Kostenerstattungsentscheidungen bedeuten.
Beispielsweise sind laut WHO unabhängig angefertigte und methodisch hochwertige Kosten-Nutzen-Analysen Grundvoraussetzung [27], aktuell aber in keinem DACH-Land umgesetzt, sondern eingeschränkt übertragbare Analysen aus anderen Ländern werden teilweise berücksichtigt. Ein fundiertes Verständnis der Kosteneffizienz ist Voraussetzung, um informierte Abwägungsentscheidungen bezüglich inhärenter Zielkonflikte zwischen Effizienz, Qualität und Verteilungsgerechtigkeit zu treffen.
Ergebnis einer multikriteriellen Abwägungsentscheidung könnte eine durch zusätzliche explizite Kriterien beschränkte Kostenerstattung sein, z.B. um den Einsatz auf Patient:innen mit hohem Therapiepotential zu konzentrieren, soziale Fairness zu befördern und gleichzeitig negative budgetäre Umverteilungseffekte zu beschränken.
(3) Explizite Rationierung im Behandlungskontext
In Ermangelung von (2) könnte ein pragmatisches anwenderbezogenes abwägendes Konzept die folgenden Schritte umfassen
• Die verfügbaren Therapieslots werden explizit definiert.
• Therapieentscheidungen werden nicht ad hoc gefällt, sondern Patient:innen werden über einen definierten Zeitraum (z.B. 6 Monate) auf Therapieeignung gescreent.
• Die verfügbaren Therapieplätze werden dann im Rahmen eines multiprofessionellen Entscheidungsgremiums angesichts fest definierter Kriterien mehrheitsbasiert an diejenigen Patient:innen vergeben, die kriterienbasiert zu priorisieren sind.
Problem: Auch wenn bei Organtransplantationen rechtlich legitimiert und praktiziert, gibt es für eine fallbezogene explizite Rationierung auf dem Boden von Erfolgsaussichten innerhalb der Indikationskriterien und/oder sozialen Kriterien nur eingeschränkte Rechts s icherheit.
(4) Fortführung der Therapie, begleitenden indirekte Maßnahmen zu Effizienzsteigerung und Zugangsgerechtigkeit
• Erleichterung von hausärztlichen Direktzuweisungen, um mehr früherkrankte Patienten zu erreichen (Effizienzförderung)
• Gezielte Ansprache potentiell benachteiligter Gruppen– z.B. „Gedächtnisbus“: Mobile, wohnortnahe Screeningangebote in für unterversorgungsbedrohte Regionen/soziale Gruppen (Gerechtigkeitsfö r derung) [28, 29]
Diese Option ist kurzfristig am einfachsten umsetzbar, adressiert jedoch strukturelle Allokationsprobleme nur indirekt – und wäre trotzdem auch von finanzieller Förderung und einem versorgungsmedizinisch innovationsfreundlichem Umfeld abhängig.
Zusammenfassend zeigt der aktuelle „Use Case“ der Alzheimer-Antikörpertherapien jedoch exemplarisch, dass ohne Weiterentwicklung institutioneller Entscheidungs- und Steuerungsmechanismen ungelöste Zielkonflikte zwischen Effizienz, Qualität und Verteilungsgerechtigkeit eine realistische Gefahr für eine verbesserte universelle Gesundheitsversorgung darstellen.
Insbesondere bei teuren Innovationen mit hohem Bevölkerungsbezug besteht das Risiko, dass unkoordinierte Verdrängungseffekte innerhalb begrenzter Budgets die globale Versorgungsqualität eher verschlechtern als verbessern.
1. Georges, J., O. Miller, and C. Bintener,The Prevalence of Dementia in Europe 2025. 2025.
2.Österreichischer Demenzbericht 2025. 2025: Wien, Austria.
3. Duan, Y., et al.,Global, regional, and national burden of Alzheimer’s disease and other dementias from 1990 to 2021: findings from the Global Burden of Disease Study 2021.Frontiers in Aging Neuroscience, 2025.17: p. 1678212.
4. Lin, P.J., et al.,Health Utilities in Alzheimer's Disease: A Survey of US Patients and Caregivers.Alzheimer's & Dementia, 2025.21: p. e100502.
5. Ekman, M., et al.,Health utilities in mild cognitive impairment and dementia: a population study in Sweden.Int J Geriatr Psychiatry, 2007.22(7): p. 649-55.
6. Rebchuk, A.D., et al.,Health Utility Weighting of the Modified Rankin Scale: A Systematic Review and Meta-analysis.JAMA Netw Open, 2020.3(4): p. e203767.
7. Czypionka, T., et al.,Volkswirtschaftliche Kosten von Demenz in Österreich.2021.
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9. Van Dyck, C.H., et al.,Lecanemab in early Alzheimer’s disease.New England Journal of Medicine, 2023.388(1): p. 9-21.
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12. Gallehzan, N.A., et al.,Cost-utility and cost-effectiveness analysis of disease-modifying drugs of relapsing–remitting multiple sclerosis: a systematic review.Health economics review, 2024.14(1): p. 12.
13. Jönsson, L., et al.,The affordability of lecanemab, an amyloid-targeting therapy for Alzheimer's disease: an EADC-EC viewpoint.The Lancet Regional Health–Europe, 2023.29.
14. Claxton, K., et al.,Methods for the estimation of the National Institute for Health and Care Excellence cost-effectiveness threshold.Health Technol Assess, 2015.19(14): p. 1-503, v-vi.
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25. Su, P., et al.,The application of multi-criteria decision analysis in evaluating the value of drug-oriented intervention: a literature review.Frontiers in Pharmacology, 2024.Volume 15 - 2024.
26. Oliveira, M.D., I. Mataloto, and P. Kanavos,Multi-criteria decision analysis for health technology assessment: addressing methodological challenges to improve the state of the art.Eur J Health Econ, 2019.20(6): p. 891-918.
27. Bertram, M., et al.,Institutionalizing health technology assessment mechanisms: a how to guide.2021.
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29. Benzer, U., A. Encheva, and A.-K. Liedtke.Mobile Beratung im migrationsspezifischen Kontext. indvb-forum. 2019. wbv Publikation.
Im internationalen Vergleich ist Österreich ein Land mit hohem durchschnittlichem Einkommen und gut ausgebauter Gesundheitsversorgung.
Die Statistik Austria weist kardiovaskuläre Erkrankungen mit 34,3% als wichtigste Todesursache aus. Damit lagen sie noch vor bösartigen Neubildungen, die 24,3 % der Sterbefälle ausmachten.
Relevante kardiovaskuläre Erkrankungen umfassen Erkrankungen des Herzens und der Blutgefäße, darunter ischämische Herzerkrankungen (die chronische koronare Herzkrankheit und akute Koronarsyndrome wie den Myokardinfarkt), Herzklappenerkrankungen, Herzrhythmusstörungen und Herzinsuffizienz. Epidemiologisch zählen diese in Österreich zu den bedeutsamsten nicht-übertragbaren Erkrankungen. Ihre Relevanz ergibt sich neben der großen Zahl betroffener Menschen auch aus der hohen Sterblichkeit, wiederholten Krankenhausaufenthalten,
langfristigem Medikamentenbedarf und erheblichen Folgen für Lebensqualität, Arbeitsfähigkeit und Pflegebedarf Lebensqualität, Arbeitsfähigkeit und Pflegebedarf.
Kardiovaskuläre Erkrankungen nehmen mit steigendem Alter deutlich zu, weil die Auswirkungen von Risikofaktoren wie Hypertonie, Diabetes mellitus, Fettstoffwechselstörungen, Übergewicht und Bewegungsmangel über Jahrzehnte kumulieren. Mehr als die Hälfte der Todesfälle in Österreich ereignet sich nach dem 80. Lebensjahr; in dieser Altersgruppe entfällt ein besonders hoher Anteil auf die kardiovaskulären Erkrankungen.
Deutliche Unterschiede zeigen sich zwischen Frauen und Männern. Männer weisen insgesamt eine höhere Sterblichkeit auf; 2024 war die Herz-Kreislauf-Sterblichkeit von Männern laut Statistik Austria etwa 1,4-mal so hoch wie jene von Frauen. Besonders ausgeprägt ist der Unterschied beim Myokardinfarkt, bei dem die Sterblichkeit von Männern rund 2,4-mal höher ist. Frauen sind im Durchschnitt zum Zeitpunkt des Auftretens der kardiovaskulären Erkrankungen älter, wodurch Erkrankungen häufiger mit Multimorbidität, Gebrechlichkeit und Pflegebedürftigkeit einhergehen. Gleichzeitig können Symptome bei Frauen anders ausgeprägt sein, was eine Herausforderung für rechtzeitige Diagnostik und adäquate Versorgung darstellt.
Vor allem die koronare Herzkrankheit mit dem Myokardinfarkt, aber auch manche Formen des Schlaganfalls sind die direkte Folge einer generalisierten Atherosklerose und teilen daher viele Risikofaktoren. Die dabei wichtigsten beeinflussbaren Risikofaktoren sind der Bluthochdruck, Rauchen, erhöhte Cholesterinwerte, Diabetes mellitus, Adipositas, körperliche Inaktivität, ungesunde Ernährung und riskanter Alkoholkonsum. International werden außerdem Luftverschmutzung und soziale Determinanten zunehmend als Einflussgrößen anerkannt.
Auch soziale Unterschiede spielen bei der Entstehung und beim Management von kardiovaskulären Erkrankungen eine große Rolle. International wie national ist ein niedrigerer sozioökonomischer Status mit höherer kardiovaskulärer Morbidität und Mortalität assoziiert. Gründe dafür sind unter anderem eine unterschiedliche Gesundheitskompetenz, Arbeits- und Lebensbedingungen, Zugang zu Prävention, Stressbelastung, Ernährungs- und Rauchverhalten.
Für Österreich bedeutet dies, dass kardiovaskuläre Prävention nicht allein in der individuellen medizinischen Betreuung stattfinden kann. Sie umfasst auch bevölkerungsbezogene Maßnahmen wie Tabakkontrolle, Förderung aktiver Mobilität, gesunde Gemeinschaftsverpflegung, frühe Blutdruck- und Blutfettkontrollen sowie niedrigschwellige Angebote für Menschen mit erhöhtem Risiko
Die Entwicklung des Managements kardiovaskulärer Erkrankungen über die vergangenen Jahrzehnte ist durch zwei gegenläufige Trends gekennzeichnet.
Einerseits haben eine deutlich bessere Akutversorgung, wirksamere Medikamente, strukturierte Rehabilitation und die Sekundärprävention zur Verringerung der kardiovaskulären Sterblichkeit beigetragen. Dazu zählen etwa die rasche Wiederherstellung des Blutflusses bei Myokardinfarkt und Schlaganfall durch interventionelle Katheter-Techniken sowie eine konsequente Blutdruck- und Blutfett-Therapie. Auch die teilweise sehr teuren interventionellen Behandlungen von Herzklappenfehlern und Herzrhythmusstörungen nehmen durch technologische Entwicklungssprünge quantitativ Jahr für Jahr zu. Sie verschieben neben einer Senkung der Mortalität die Morbidität mit repetitiven Krankenhauseinweisungen und gesteigerter Pflegebedürftigkeit teilweise um viele Jahre nach hinten. Die sinnhafte Anwendung dieser hoch technologisierten Therapien soll dabei in ebenso hoch spezialisierten Zentren erfolgen, da der positive Behandlungseffekt nur bei korrekter Indikation, interdisziplinärer Durchführung von Personal mit großer Expertise und „ case load “ zu erwarten ist. Dies gilt auch für interventionelle Notfall-Behandlungen des akuten Myokardinfarkts oder Schlaganfalls, wo state-of-the-art-Therapien, Komplikations-Managment und Intensivtherapie nur in großen spezialisierten Zentren erfolgen sollen. Einer Stärkung des Notfall-Transportwesens (Hubschrauber mit 24/7 Einsatzbereitschaft) ist hier aus den genannten Gründen der Etablierung neuer kleinerer interventioneller Zentren mit geringerer „ case load “ der Vorzug zu geben.
Andererseits wächst durch den Erfolg der interventionellen Therapieverfahren über die Zeit die Anzahl an Patientinnen und Patienten mit chronischen kardiovaskulären Erkrankungen an, was die hohen Raten dieser Erkrankungen an Hospitalisierungen und Todesfällen im höheren Alter erklärt. Aber auch durch Übergewicht, Diabetes und chronische Niereninsuffizienz nehmen die Anforderungen an Langzeitversorgung, Rehabilitation und
integrierte Betreuung zu.
Für das österreichische Gesundheitssystem ergeben sich daraus mehrere Prioritäten.
Erstens bleibt die Primärprävention entscheidend: Blutdruck, Blutfette, Blutzucker, Körpergewicht, Tabakkonsum und Bewegungsverhalten müssen frühzeitig adressiert werden.
Dabei ist eine geschlechtersensible und sozial gerechte Versorgung anzustreben, damit Risikogruppen rechtzeitig erreicht werden.
Zweitens ist die Sekundärprävention nach Herzinfarkt, Schlaganfall oder anderen kardiovaskulären Erkrankungen zentral, um Rezidive zu verhindern.
Drittens gewinnt die Versorgung chronischer Verläufe kardiovaskulärer Erkrankungen vor allem quantitativ an Bedeutung, insbesondere bei Mehrfacherkrankungen älterer Patientinnen und Patienten.
Zusammenfassend sind kardiovaskuläre Erkrankungen in Österreich weiterhin die häufigste Todesursache und ein wesentlicher Grund für Morbidität und Hospitalisierungen im höheren Lebensalter. Der langfristige Rückgang der altersstandardisierten Sterblichkeit kardiovaskulärer Erkrankungen ist ein Erfolg moderner Prävention und Therapie, wird jedoch durch die demographische Alterung und die Zunahme und Einflussdauer von Risikofaktoren teilweise aufgehoben. Epidemiologisch besonders relevant sind Unterschiede nach Alter, Geschlecht, Region und sozialer Lage. Eine wirksame Strategie muss daher medizinische Versorgung, Rehabilitation, Lebensstilprävention und strukturelle Public-Health-Maßnahmen verbinden.
Prim. Prof. Dr. Clemens Steinwender, FESC Vorstand Klinik für Kardiologie und Internistische Intensivmedizin Kepler Universitätsklinikum Linz 4021 Linz, Krankenhausstraße 9, AUSTRIA Stv. Leiter Klinisches Forschungsinstitut für Kardiovaskuläre und Metabolische Erkrankungen
Medizinische Fakultät, Johannes Kepler Universität Linz 4021 Linz, Krankenhausstraße 5, AUSTRIA T: +43 (0)5 7680 83-6220 | F: +43 (0)5 7680 83-6205 E: clemens.steinwender@kepleruniklinikum.at | W: www.kepleruniklinikum.at
Sozioökonomische Unterschiede in der Lebenserwartung zählen zu den bestdokumentierten Ungleichheiten im Gesundheitsbereich. Internationale Studien zeigen, dass Personen mit höherem Einkommen und höherer Bildung deutlich länger leben als sozioökonomisch benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Während das Ausmaß dieser Unterschiede inzwischen gut dokumentiert ist, ist weit weniger darüber bekannt, wann sich diese Ungleichheiten im Lebensverlauf herausbilden, welche Todesursachen dafür verantwortlich sind und in welchem Ausmaß sie auf Unterschiede im Gesundheitsverhalten und in der Umweltbelastung zurückgeführt werden können.
Das vorgestellte Forschungsprojekt untersucht diese Fragen für Österreich auf Basis neu verfügbarer administrativer
Mikrodaten. Genutzt wird die Infrastruktur des Austrian Micro Data Center (AMDC), die erstmals eine nahezu vollständige Verknüpfung von Bevölkerungsregister, Todesursachenstatistik, Krebsregister sowie Informationen zu Bildung und Einkommen auf Individualebene ermöglicht. Daraus entsteht ein bevölkerungsweites Panel für den
Zeitraum 2009 bis 2023, das eine Analyse der Mortalität über den gesamten Lebensverlauf erlaubt.
Im Mittelpunkt steht ein lebensverlaufsorientierter Ansatz. Anstelle klassischer Mortalitätsraten werden individuelle Überlebenswahrscheinlichkeiten mithilfe von Survival-Methoden geschätzt. Kaplan-Meier-Schätzer erlauben die Darstellung sozioökonomischer Unterschiede in den Überlebenskurven, während Competing-Risk-Modelle (Aalen-Johansen und Fine-Gray) die Bedeutung verschiedener Todesursachen – insbesondere Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, externe Todesursachen und sonstige Erkrankungen – quantifizieren. Ergänzend werden Dekompositionsverfahren und kontrafaktische Simulationen eingesetzt, um den Beitrag von Gesundheitsverhalten und Umweltfaktoren zur Mortalitätsungleichheit abzuschätzen.
Die bisherigen Ergebnisse zeigen ausgeprägte soziale Gradienten in der Lebenserwartung. Frauen mit niedriger Bildung leben im Durchschnitt rund 2,8 Jahre kürzer als Frauen mit mindestens Matura, während der entsprechende Unterschied bei Männern mehr als fünf Jahre beträgt. Einkommensunterschiede sind insbesondere für Männer noch bedeutsamer: Zwischen dem untersten und obersten Einkommensquartil beträgt der Unterschied in der Lebenserwartung mehr als sieben Jahre. Werden Bildung und Einkommen gemeinsam betrachtet, verstärken sich die Unterschiede weiter; Männer mit niedriger Bildung und niedrigem Einkommen weisen gegenüber der sozioökonomisch privilegierten Vergleichsgruppe nahezu neun Jahre geringere Lebenserwartung auf.
Die Analysen zeigen außerdem, dass sich die Überlebenskurven bereits vergleichsweise früh auseinanderentwickeln und die Ungleichheiten insbesondere im höheren Erwachsenenalter deutlich zunehmen. Bei Männern beginnt die Divergenz früher und verläuft wesentlich steiler als bei Frauen. Ursache dieser Unterschiede sind vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie die Gruppe der sonstigen Todesursachen, während Krebserkrankungen und externe Todesursachen einen geringeren Beitrag zur gesamten Mortalitätsungleichheit leisten.
Ein weiterer Schwerpunkt des Projekts ist die Untersuchung möglicher Ursachen dieser sozialen Gradienten. Da administrative Registerdaten nur begrenzte Informationen zum Gesundheitsverhalten enthalten, wurde ein umfassender harmonisierter Datensatz aufgebaut, der zahlreiche österreichische Gesundheits- und Sozialerhebungen zusammenführt. Dieser Datensatz umfasst Informationen zu Rauchverhalten, Body-Mass-Index, Alkoholkonsum und weiteren gesundheitsrelevanten Faktoren sowie Indikatoren zur Umweltbelastung. Erste Ergebnisse zeigen deutliche Bildungsgradienten beim Rauchverhalten und beim Körpergewicht, während sich für den Alkoholkonsum wesentlich geringere Unterschiede ergeben. Diese Informationen werden im weiteren Projektverlauf mit den Mortalitätsdaten auf Gruppenebene verknüpft, um den Beitrag einzelner Risikofaktoren zur Entstehung sozialer Ungleichheiten in der Mortalität zu quantifizieren.
Das Projekt liefert erstmals für Österreich eine umfassende Analyse sozialer Unterschiede in der Mortalität über den gesamten Lebensverlauf. Die Ergebnisse tragen zu einem besseren Verständnis der Entstehung gesundheitlicher Ungleichheiten bei und schaffen eine empirische Grundlage für Präventions- und Gesundheitspolitik, die soziale Unterschiede in Gesundheit und Lebenserwartung gezielt verringern soll.
Friedrich Breyer (Universität Konstanz): Alterung und nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung in Deutschland
Als die umlagefinanzierte Soziale Pflegeversicherung (SPV) in den 1990er Jahren in Deutschland eingeführt wurde, wurde darin von der Politik weder ein demographisches Risiko noch die Gefahr wachsender Ausgaben gesehen. Im Gegenteil glaubte man, mit steigender Lebenserwartung werde sich die Pflegebedürftigkeit im Lebenslauf nach hinten verlagern und somit in jeder Altersgruppe verringern.
Das Gegenteil ist eingetreten: Insbesondere in den letzten 10 Jahren sind die Ausgaben der SPV dramatisch gestiegen und der Beitragssatz hat sich von ursprünglich 1,7 Prozent mehr als verdoppelt, weil die Leistungen stark ausgeweitet wurden und die altersspezifischen Pflegequoten nicht sinken, sondern weiterhin steigen. Wenn nicht gegengesteuert wird, wird die Alterung der Bevölkerung mindestens eine weitere Verdopplung des Beitragssatzes bis 2050 nach sich ziehen. Dies könnte zusammen mit den Beitragssatzanstiegen in der Renten- und Krankenversicherung einen gravierenden Generationenkonflikt auslösen, und es ist vorauszusehen, dass die junge Generation sich weigern wird, die Leistungsansprüche der alten in vollem Umfang zu erfüllen.
In diesem Vortrag wird zunächst gezeigt, dass in der Politik populäre Vorschläge wie ein Finanzausgleich zwischen SPV und privater Pflegeversicherung, die Einführung einer Bürgerversicherung oder die stärkere Steuerfinanzierung der Leistungen das Problem nicht lösen.
Stattdessen kann mehr Nachhaltigkeit der Finanzierung nur durch massive Kapitalbildung erreicht werden, die der Babyboomer-Generation in den kommenden 20 Jahren helfen wird, einen größeren Teil ihrer Pflegekosten zu tragen, und zwar sowohl in Form privater Zusatzversicherung zur Deckung der stetig steigenden Eigenanteile bei stationärer Pflege als auch innerhalb der SPV.
Der zu diesem Zweck 2015 gegründete Pflegevorsorgefonds kann diese Aufgabe nicht erfüllen: Er ist zu klein, seine Mittel wurden renditeschwach investiert und der Auszahlungszeitraum endet dann, wenn die Pflegequote aus demographischen Gründen ein Maximum erreicht. Vor allem aber ist er nicht vor politischen Zugriffen geschützt, weil sein Ziel die Dämpfung zukünftiger Beitragssatzanstiege ist und damit niemand Eigentumsrechte an diesem Fonds hat.
Die Behebung dieses Mangels bildet die Grundidee des hier präsentierten Reformvorschlags: die Errichtung eines Pflegevorsorgefonds II, bestehend aus überlappenden Teilfonds, von denen jeder durch die Einzahlungen einer Geburtskohorte gespeist wird und zweckgebunden für Pflegeleistungen eben dieser Kohorte verwendet werden muss, nämlich solchen, die aus stabilen Beiträgen nicht mehr finanzierbar sind. Dadurch sind die Eigentumsrechte eindeutig spezifiziert und durch Art. 14 Grundgesetz geschützt sind. Der Schutz der Beitragszahler könnte hingegen durch eine Obergrenze für den Beitragssatz erreicht werden, die notfalls sogar in der Verfassung verankert werden müsste.
Die demografischen Trends der letzten Jahrzehnte sind durch zwei zentrale globale Entwicklungen charakterisiert. Erstens sind die Fertilitätsraten weltweit stark gesunken. Während Frauen im Jahr 1950 im globalen Durchschnitt noch etwa fünf Kinder über ihr Leben verteilt bekamen, liegt die weltweite Fertilitätsrate heute nur noch bei ungefähr 2,2 Kindern pro Frau. Zweitens ist die Lebenserwartung im selben Zeitraum kontinuierlich angestiegen. Sie erhöhte sich von etwa 47 Jahren auf rund 73 Jahre heute. Beide Trends führen dazu, dass Gesellschaften zunehmend altern. Der Anteil der über 65‑Jährigen wird von 5% im Jahr 1950 laut Prognosen auf etwa 16% im Jahr 2050 ansteigen. In den Ländern der DACH‑Region ist die Bevölkerungsalterung noch weiter fortgeschritten, da diese Ländern zu den Vorreitern des demografischen Wandels gehören und heute sehr niedrige Fertilitätsraten und eine sehr hohe Lebenserwartung (Our World in Data, 2026; Statistisches Bundesamt, 2026).
Besonders offensichtlich wird der demografische Wandel durch eine Darstellung der Bevölkerungspyramiden Deutschlands aus den Jahren 1960, 1990, 2024 und 2070. Während die Bevölkerungsstruktur früher eine klassische Pyramidenform mit vielen jungen Menschen und wenig alten Menschen aufwies, entwickelte sie sich zunehmend zu einer eher rechteckigen Form mit hohen Anteilen älterer Menschen und kleiner
E erbstätige für immer mehr Pensionist:innen und pflegebedürftige Personen aufkommen müssen.
Die beschriebenen Entwicklungen bringen mehrere wirtschaftliche Herausforderungen mit sich. Erstens belastet der demografische Wandel die Nachhaltigkeit von Pensions ‑ und Pflegesystemen, da der Anteil der anspruchsberechtigten Personen derzeit stark im Steigen begriffen ist. Zweitens führt die Alterung der Gesellschaft automatisch zu einem Anstieg der Gesundheitsausgaben, da die individuellen Gesundheitskosten mit dem Alter stark steigen. Drittens droht durch den demografischen Wandel ein Rückgang des Arbeitskräftepotentials und ein damit einhergehender Fachkräftemangel. Viertens könnte sich der technische Fortschritt verlangsamen, wenn alternde Gesellschaften weniger innovativ sind.
In der Präsentation wurden die Auswirkungen dieser Entwicklungen analysiert. Zu diesem Zweck wird der Altersabhängigkeitsquotient eingeführt, der die Zahl wirtschaftlich abhängiger Personen im Verhältnis zur erwerbsfähigen Bevölkerung misst. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass die Anzahl der abhängigen Personen auch die der jüngeren, welche in Ausbildung stehen, umfasst.
„demografischen Dividende“ Bloom et al. (2003). Wenn weniger Kinder geboren werden, sinkt zuallererst der Anteil abhängiger Personen, wodurch mehr Ressourcen für Bildung, Gesundheit und Investitionen in Infrastruktur und Technologie frei werden. Sofern diese Ressourcen sinnvoll genutzt werden, kann das Wirtschaftswachstum stark ansteigen. Historisch kann die demografische Dividende einen erheblichen Teil des Wirtschaftswachstums von Ländern wie China, Irland, Singapur oder Südkorea erklären. Allerdings muss man
beachten, dass eine demografische Dividende nicht automatisch entsteht, sondern flankierender wirtschaftspolitischer Maßnahmen bedarf. Außerdem ist die Dividende in reichen Ländern mit bereits niedriger Fertilität schwächer ausgeprägt. Insgesamt stellt die demografische Dividende aber einen wichtigen Kompensationsmechanismus dar, durch den sich eine Wirtschaft an die Bevölkerungsalterung anpassen kann.
Ein weiterer wichtiger Kompensationsmechanismus betrifft die Erwerbstätigkeit bzw. deren Reaktion auf demografische Veränderungen. Mit weniger Kindern in der Familie steigt häufig die Erwerbsbeteiligung der Eltern, insbesondere der von Frauen. Gleichzeitig führen eine höhere Lebenserwartung und eine bessere Gesundheit im Alter dazu, dass Menschen länger arbeiten können und auch im Alter produktiver bleiben. Laut einer Studie von Bloom et al. (2014) führt ein zusätzliches Jahr an Lebenserwartung durchschnittlich zu einem um etwa 0,6 Jahre späteren gewünschten Pensionsantritt, sofern die Einkommen konstant bleiben und keine verzerrenden Anreize für Frühpensionierungen bestehen.
Auch Investitionen in Bildung spielen eine wichtige Rolle. Kleinere Familien ermöglichen höhere Bildungsinvestitionen pro Kind. Dadurch steigt die Humankapitalakkumulation, welche wiederum Produktivität, Innovation und langfristiges Wirtschaftswachstum antreibt. Darüber hinaus kann das Bildungssystem besser funktionieren, wenn das Bevölkerungswachstum niedrig oder sogar negativ ist, da dies tendenziell mit einem besseren Betreuungsverhältnis an Kindergärten, Schulen und Universitäten einhergeht. Diese beiden Effekte sind selbst in reichen Ländern weiterhin bedeutsam (siehe Prettner, 2014, für eine theoretische Modellierung und Madsen, 2025, für eine empirische Analyse).
Des Weiteren ist qualifizierte Zuwanderung ein möglicher Baustein einer erfolgreichen Politik gegen Arbeitskräftemangel. Dabei müssen jedoch Integrationsfragen sowie mögliche negative Auswirkungen auf Herkunftsländer berücksichtigt werden. Die derzeitige Migrationspolitik der USA gibt europäischen Ländern die Chance, international mobile Spitzenkräfte, die sonst in die USA emigrieren würden, für Europa zu gewinnen.
Zu guter Letzt sollten höhere Investitionen in Bildung und Forschung vorangetrieben werden, insbesondere in künstliche Intelligenz, Robotik und die Digitalisierung des Gesundheitswesens, etwa durch Telemedizin oder K I
gestützte Diagnosesysteme. Diese Technologien erhöhen die Produktivität und können in einer alternden Gesellschaft fehlende Arbeitskräfte zumindest teilweise ersetzen. Ein Zusammenspiel der genannten Politikmaßnahmen und Kompensationsmechanismen würde es ermöglichen, dem demografischen Wandel aktiv entgegenzutreten.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der demografische Wandel eine große wirtschaftliche Herausforderung für das 21. Jahrhundert darstellt. Gleichzeitig bestehen jedoch vielfältige Möglichkeiten, die negativen Folgen des demografischen Wandels durch geeignete Politikmaßnahmen abzufedern. Entscheidend sind langfristig ausgelegte, konsistente und gut koordinierte Reformen, die wirtschaftliche Anpassungsmechanismen aktiv nutzen und so Wohlstand und Produktivität auch in einer alternden Gesellschaft sichern.
Abeliansky, A.L. Prettner, K. (2023). Automation and population growth: Theory and cross-country evidence.Journal of Economic Behavior & Organization, 208(C), 345‑358.
Acemoglu, D., Restrepo, P. (2022). Demographics and Automation.The Review of Economic Studies, 89, 1–44.
Bloom, D.E., Canning, D., Sevilla, J. (2003).The Demographic Dividend: A New Perspective on the Economic Consequences of Population Change.(Population Matters Series). Rand Corporation, Santa Monica, California 2003, ISBN 0‑8330‑3373‑5.
Bloom, D.E., Canning, D., Moore, M. (2014). Optimal Retirement with Increasing Longevity.
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Madsen, J.B. (2025). The aging society: Is growth reverting to pre‑industrial levels in the 21st century ? .Journal of Economic Behavior & Organization, 229(C), 106849.
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Our World in Data (2026). URL: [accessed on May 18, 2026].
Statistisches Bundesamt (2026). 16. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung für Deutschland.
Strulik, H., Prettner, K., & Prskawetz, A. (2013). The past and future of knowledge‑based growth.Journal of Economic Growth
Vortrag beim Symposium „Gesundheitsversorgung im gesellschaftlichen Wandel. Ein Blick auf die DACH-Region“ im Mai 2026 in Linz
Viele entwickelte Länder stehen vor einer wachsenden Spannung zwischen der steigenden Nachfrage nach Langzeitpflege und den anhaltenden Schwierigkeiten bei der Gewinnung und Bindung von Pflegekräften. Die Alterung der Bevölkerung erhöht den Bedarf an formeller Pflege, während schrumpfende Bevölkerungen im erwerbsfähigen Alter das Angebot an Arbeitskräften begrenzen, die diese Pflege leisten können.
In diesem Vortrag stelle ich kurz Ergebnisse aus drei aktuellen wissenschaftlichen Studien vor, die verschiedene Aspekte betrachten, wie Personalengpässe bekämpft werden können:
1.“Tarifbindung in der Altenpflege: Starke Lohnanstiege bei stabiler Beschäftigung” (Martin B. Hackmann, Jörg Heining, Iris Kesternich, Roman Klimke, Holger Seibert), ifo Schnelldienst, Vol. 78(11), 08-13, 2025.
Um den Fachkräftemangel in der Pflege gegenzusteuern und die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen, wurde 2022 in Deutschland mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) erstmals eine verbindliche Tarifbindung für die Altenpflege eingeführt. Auf Basis der Arbeitsmarktbiografien der in Deutschland tätigen Pflegekräfte zeigt der Artikel, dass die Reform die Löhne von Fachkräften bereits im Jahr nach der Einführung des Gesetzes um rund 15 % erhöhte und die Lücke zur Krankenpflege so um zwei Drittel reduzierte. Damit erreichte das GVWG sein Ziel einer faireren Bezahlung, was jedoch mit einem weiteren Anstieg der Pflegekosten einherging. Die Ergebnisse verdeutlichen den ökonomischen Zielkonflikt zwischen Lohnfairness und Finanzierungsdruck und zeigen, dass die Zukunftsfähigkeit der Pflege davon abhängt, ob höhere Löhne mit effizienteren Strukturen, besserer Ausbildung und einer strategischen Fachkräftegewinnung verbunden werden.
2.“Pflege und Pflegekosten in der Zukunft – Brauchen wir mehr Versicherungsschutz?” (Iris Kesternich, André Romahn, Johannes Van Biesebroeck, Marjolein Van Damme), Wirtschaftsdienst, Vol. 104(11), 789–793, 2024.
In diesem Artikel evaluieren wir eine Pflegezusatzversicherung, die die Kosten eines Pflegeheimaufenthalts begrenzen würde. Ein stärkerer Zuschuss der Pflegeversicherung verringert die Kosten für den Aufenthalt in Pflegeheimen und steigert die Wohlfahrt der Pflegebedürftigen. Allerdings könnten sinkende Kosten dazu führen, dass Pflegebedürftige von ambulanter Pflege ins Pflegeheim wechseln, was die Kosten stark ansteigen ließe und die Wohlfahrt übersteigen würde. Von höheren Zuschüssen profitieren vor allem Unverheiratete sowie Pflegebedürftige mit sehr niedrigem und hohem Einkommen. Ein pauschaler Zuschuss wäre bei der Ausgestaltung dem prozentualen vorzuziehen.
3.“Work meaning and the flexibility puzzle” (Iris Kesternich, Thimo De Schouwer), accepted for publication at the Journal of Labor Economics.
Arbeitskräfte in der Pflege sind überwiegend weiblich. Dieser Artikel trägt zu einer umfangreichen Literatur bei, die zeigt, dass bei Frauen gute Arbeitsbedingungen wie flexible Arbeitszeiten, Möglichkeiten, Teilzeit zu arbeiten sowie eine sinnhafte Beschäftigung relativ wichtiger als bei Männern ist, zwar ist Frauen ein hoher Lohn wichtig, aber relativ weniger wichtig als Männern. Es ist also wichtig, bei der Ausgestaltung von Pflegeberufen auch auf gute Arbeitsbedingungen zu achten.
Zusammenfassend kann man feststellen, dass die Löhne im Pflegesektor in den letzten Jahren sehr stark gestiegen sind, die Beschäftigung sich aber nicht im gehofften Maße erhöht hat. Eine Ausweitung der Zuschüsse zu Pflegeheimen würde den Mangel an Pflegearbeitskräften noch weiter verschärfen, während Unterstützung informeller Pflege dabei helfen könnte, die Situation zu verbessern. Der Arbeitskräftemangel wird mit sich bringen, dass auch über Möglichkeiten informeller Pflege außerhalb der Familie nachgedacht werden muss.
Wenn man Beschäftigung in der Pflege untersucht, ist es wichtig, dabei zu beachten, dass die meisten Pflegenden weiblich sind. Gute Arbeitsbedingungen sind eine Voraussetzung dafür, mehr Menschen für Arbeit in der Pflege zu begeistern. Das gesamte Wachstum bei Pflegekräften wird durch ausländische Pflegekräfte getrieben. Es ist also wichtig, an der leichteren Anerkennung ausländischer Abschlüsse zu arbeiten. Unterstützung bei Dokumentationsaufgaben kann in Zukunft vermehrt durch künstliche Intelligenz passieren. Mehr Forschung zum Thema künstliche Intelligenz und Robotik, und ihre Einsatzmöglichkeiten ist nötig.
Christian Schmid (CSS Institut für empirische Gesundheitsökonomik, Luzern): Gibt es einen Arbeitskräftemangel im Gesundheitswesen? Eine Schweizer Perspektive
Die medizinische Versorgung in der Schweiz ist heute insgesamt gut gewährleistet. Gleichzeitig zeigen sich zunehmende regionale Unterschiede und eine wachsende Abhängigkeit von im Ausland ausgebildeten Ärzten. Angesichts des demografischen Wandels stellt sich die Frage, wie die Versorgung künftig sichergestellt werden kann.
Die Schweiz verfügt über ein leistungsfähiges, zugleich aber auch kostenintensives Gesundheitswesen. Heute werden pro Einwohner und Jahr mehr als 10'000 Schweizer Franken (1 CHF = 1.09 Euro) für Gesundheit ausgegeben. Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt ist seit 1966 von 4,5 auf knapp 12 Prozent gestiegen und folgt damit einer ähnlichen Entwicklung wie in den Nachbarländern Frankreich, Deutschland und Österreich. Das Schweizer Gesundheitswesen ist in seinen Grundzügen föderal, solidarisch und wettbewerblich organisiert. Die Grundversicherung ist für alle Einwohner obligatorisch und enthält steuerfinanzierte Elemente, wird jedoch von
privaten Krankenversicherern angeboten. Zwischen den Versicherern sowie den Leistungserbringern besteht ein regulierter Wettbewerb, während der Bund die rechtlichen Rahmenbedingungen festlegt. Im Bereich der Ärzteschaft betrifft dies unter anderem die Aus- und Weiterbildung sowie die Anerkennung ausländischer Diplome. Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung liegt hingegen in der Verantwortung der Kantone. Diese planen insbesondere die stationäre Versorgung, beteiligen sich an deren Finanzierung und können die Zulassung von Ärzten im ambulanten Bereich beschränken. Wer zulasten der Grundversicherung abrechnen will, benötigt eine kantonale Zulassung. Entsprechend bestehen sowohl bei der Versorgung als auch bei den Gesundheitskosten erhebliche kantonale Unterschiede.
Parallel zu den Gesundheitsausgaben ist auch die Zahl der Ärzte gestiegen. Gemäss der Statistik der obligatorischen Krankenversicherung nahm die Zahl der Ärzte mit Praxistätigkeit von rund 5'200 im Jahr 1966 auf knapp 23'000 im Jahr 2024 zu. Die Ärztedichte erhöhte sich damit von 0,9 auf 2,5 Ärzte pro 1'000 Einwohner. Hinter diesem Durchschnittswert verbergen sich jedoch erhebliche regionale Unterschiede. Die Ärztedichte reicht von 0,96 Ärzten pro 1'000 Einwohner im Kanton Appenzell Innerrhoden bis zu 4,65 im Kanton Basel-Stadt (siehe Abbildung). Diese Unterschiede zeigen sich auch, wenn man nur die Grundversorger betrachtet. Mit durchschnittlich 0,8 Vollzeitäquivalenten pro 1'000 Einwohner liegt deren Dichte aber bereits unter dem häufig verwendeten Richtwert von 1,0. In einzelnen Regionen beträgt sie sogar weniger als 0,5 Vollzeitäquivalente. Die Folgen sind teilweise längere Wartezeiten sowie eine Versorgung, die nicht mehr überall wohnortsnah erbracht werden kann. Rund ein Drittel der Grundversorger nimmt keine neuen Patienten mehr auf. Besonders angespannt ist die Situation in einzelnen Fachgebieten wie der Psychiatrie sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Gleichzeitig gibt es Fachrichtungen, in denen das vorhandene Angebot die Nachfrage mitprägt. Insgesamt spricht daher vieles dafür, dass die Schweiz derzeit weniger mit einem generellen Versorgungsmangel als vielmehr mit einer ungleichen Verteilung medizinischer Ressourcen konfrontiert ist.
Abb. 1:Anzahl Ärzte mit Praxistätigkeit pro 1'000 Einwohner je Kanton (eigene Darstellung, basierend auf Bundesamt für Gesundheit BAG, Statistik der obligatorischen Krankenversicherung, 2024, Tabelle 9.0 1, siehe).
Wie wird sich die medizinische Versorgung in Zukunft entwickeln? Entscheidend sind sowohl die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen als auch das verfügbare Angebot an Ärzten. Ein Blick auf die Altersstruktur der Bevölkerung zeigt, dass der Bedarf in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Die Bevölkerung altert, wodurch die Nachfrage nach medizinischen Leistungen zunimmt. Gleichzeitig wird auch die Ärzteschaft älter, und ein wachsender Anteil der heute tätigen Ärzte wird in den nächsten Jahren das Rentenalter erreichen. Die Schweiz steht damit vor einem
doppelten demografischen Wandel: Der Bedarf an medizinischen Leistungen nimmt zu, während das Angebot an verfügbaren Ärzten tendenziell abnimmt. Die bestehenden Herausforderungen dürften sich dadurch weiter verschärfen.
Abb. 2:Altersstruktur der Bevölkerung (Einwohner, in 100) und der Ärzteschaft (eigene Darstellung, basierend auf der FMH-Ärztestatistik, siehe, und Bundesamt für Statistik BfS, Ständige Wohnbevölkerung nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit, T 01.02.03.02).
Die Schweiz ist sich dieser Entwicklung bewusst und hat die Ausbildungskapazitäten in der Humanmedizin deutlich ausgebaut. Seit 2004 hat sich die Zahl der eidgenössischen Diplome von 670 auf 1'426 im Jahr 2024 mehr als verdoppelt. Dennoch reicht dieser Ausbau nicht aus, um den aktuellen und künftigen Bedarf zu decken. Das Schweizer Gesundheitswesen ist deshalb auf die Zuwanderung ausländischer Ärzte angewiesen. Die Zahl der anerkannten ausländischen Diplome ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen und liegt seit 2022 bei über 3'000 pro Jahr. Zwar verlassen auch Ärzte die Schweiz, doch der Wanderungssaldo war in den letzten zehn Jahren gemäss dem Schweizer Gesundheitsobservatorium (OBSAN) durchgehend positiv und betrug im Durchschnitt mehr als 1'000 Personen pro Jahr. Heute haben bereits 41,3 Prozent der berufstätigen Ärzte ihr Studium im Ausland absolviert, davon die Hälfte in Deutschland, gefolgt von Italien (9.7%), Frankreich (7.1%) und Österreich (6.0%). Die Schweiz weist also eine hohe Abhängigkeit vom Ausland auf und kann ihren Bedarf nicht selbst decken.
Hinzu kommt, dass gesellschaftliche Veränderungen die Situation auf der Angebotsseite zusätzlich beeinflussen. Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Arzt nimmt tendenziell ab. Dazu tragen sowohl die steigende Zahl weiblicher Ärzte, ihr Anteil liegt heute bei nahezu 50 Prozent, als auch ein generell wachsendes Bedürfnis nach Teilzeitarbeit bei. Gleichzeitig verändert sich die Organisation der ambulanten Versorgung. Der Anteil der Einzelpraxen ist seit 2014 von 57,2 auf 39,6 Prozent gesunken, während Gemeinschaftspraxen an Bedeutung gewinnen. Dadurch konzentriert sich die Versorgung zunehmend auf grössere Strukturen und Zentren.
Die medizinische Versorgung in der Schweiz ist gegenwärtig insgesamt gut, weist jedoch bereits heute in einzelnen Regionen und Fachgebieten erkennbare Engpässe auf. Gleichzeitig besteht eine erhebliche Abhängigkeit von im Ausland ausgebildeten Ärzten. Die Schweiz kann ihren Bedarf an ärztlichen Fachkräften derzeit nicht aus eigener Kraft
decken. Der doppelte demografische Wandel wird die Herausforderungen in den kommenden Jahren weiter verschärfen. Gleichzeitig dürften sich die regionalen Unterschiede in der Versorgung weiter verstärken. Unter diesen Bedingungen erscheint es zunehmend schwierig, die bestehenden Versorgungsstrukturen aufrechtzuerhalten. Um die Versorgung langfristig sicherzustellen, werden zusätzliche Anstrengungen erforderlich sein. Dazu gehören die Nutzung von Effizienzpotenzialen sowie der verstärkte Einsatz digitaler Lösungen und telemedizinischer Angebote. Ebenso wichtig dürfte eine stärkere Entlastung der Ärzteschaft durch andere Gesundheitsberufe sein. Auf diese Weise könnten die vorhandenen personellen Ressourcen effizienter eingesetzt und die medizinische Versorgung auch künftig gewährleistet werden.
Schweizer Radio und Fernsehen SRF, 2024, Gesundheitswesen unter Druck: Viele ausländische Ärzte in der Schweiz – wo liegt das Problem?,
Hochuli, P., und C. Chuard, 2026, Unpacking regional variation in health care: Insights from internal Migration in Switzerland, CSSI Working Paper Series 2023/02.
Pahud O., 2019, Ärztinnen und Ärzte in der Grundversorgung – Situation in der Schweiz und im internationalen Vergleich, ) (Obsan Bericht 15/2019), Neuchâtel: Schweizerisches Gesundheitsobservatorium,
Wolfgang Frimmel (JKU Linz): Gesundheitsschocks und Arbeitsmarktbeteiligung–eine wechselseitige Beziehung
Gesundheit und Erwerbstätigkeit gehören zu den wichtigsten gesellschaftlichen Faktoren und gewinnen vor dem Hintergrund des demographischen Wandels zunehmend an Bedeutung: einerseits stellt sich die Frage, wie Menschen länger und produktiv am Arbeitsmarkt teilnehmen können, andererseits wie die Zahl der in guter Gesundheit verbrachten Lebensjahre erhöht werden kann. Gesundheit und Arbeitsmarktbeteiligung sind dabei nicht unabhängig voneinander, denn Gesundheit beeinflusst die Erwerbsfähigkeit von Individuen, während Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Pensionierung wiederum erhebliche Auswirkungen auf den Gesundheitszustand haben.
In einer Analyse von Wolfgang Frimmel, Gerald Pruckner und Katrin Zocher (2025) auf Basis von oberösterreichischen Registerdaten zeigt sich, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen weitreichende ökonomische Folgen nach sich ziehen. Schwere Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebserkrankungen oder psychische Erkrankungen reduzieren die Wahrscheinlichkeit einer Erwerbstätigkeit signifikant, erhöhen das Risiko von Arbeitslosigkeit und führen zu Einkommenseinbußen. Besonders ausgeprägt sind diese Effekte bei psychischen Erkrankungen, die sich als eine der zentralen Herausforderungen der heutigen Arbeitswelt erweisen.
Die Folgen gesundheitlicher Einschränkungen beschränken sich dabei nicht auf die unmittelbar Betroffenen, sondern wirken sich auch auf deren soziales Umfeld aus. Wenn Eltern aufgrund schwerer Erkrankungen auf Unterstützung oder Pflege angewiesen sind, passen sich Erwerbsverhalten und Einkommenssituation ihrer erwachsenen Kinder an. Angehörige, und hier vor
allem die Töchter, reduzieren signifikant ihre Arbeitsmarktaktivitäten um Betreuungsaufgaben zu übernehmen. Das passiert vor allem in einer karrieretechnisch wichtigen beruflichen Phase, was sich bei einer Rückkehr auf den Arbeitsmarkt mit längerfristigen Einkommensverlusten durch
Arbeitszeitreduktion oder niedrigerem Karrierepfad niederschlägt. Diese Effekte sind insbesondere dort sichtbar, wo formelle Pflegeangebote nur eingeschränkt verfügbar sind. Der Ausbau professioneller Pflegeleistungen kann daher nicht nur gesundheitspolitische, sondern auch arbeitsmarktpolitische Wirkungen entfalten (Frimmel, Halla, Paetzold, Schmieder, 2025).
Auch innerhalb von Unternehmen zeigen sich indirekte Auswirkungen gesundheitlicher Ereignisse dahingehend, dass schwere Erkrankungen von Kolleginnen und Kollegen das Gesundheitsverhalten hauptsächlich weiblicher Beschäftigter zumindest kurzfristig positiv beeinflussen können (Frimmel und Wiesinger, 2024).
In der umgekehrten Beziehung zwischen Gesundheit und Arbeitsmarkt wirkt sich insbesondere der Verlust der Erwerbstätigkeit negativ auf die Gesundheit der Betroffenen aus. Dabei führen Arbeitsplatzverluste zu einem signifikanten Anstieg psychischer Belastungen und einer verstärkten Inanspruchnahme entsprechender Gesundheitsleistungen sowohl bei Männern als auch bei Frauen. Erwerbsarbeit erfüllt somit nicht nur eine ökonomische, sondern auch eine soziale Funktion, und der Verlust dieser Funktionen kann erhebliche gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen (Frimmel, Pruckner und Zocher, 2025).
Ebenso stellt der Übergang in die Pension einen bedeutenden Einschnitt im Lebensverlauf dar (Frimmel und Pruckner, 2020). Studienergebnisse deuten darauf hin, dass Pensionierung kurzfristig zu einer Verringerung gesundheitlicher Belastungen führen kann. Rückgänge bei Krankenhausaufenthalten und Gesundheitsausgaben im Bereich von psychischen und muskuloskelettalen Erkrankungen sprechen dafür, dass der Wegfall von arbeitsbezogenem Stress positive gesundheitliche Effekte bewirken kann. Gleichzeitig zeigen sich Veränderungen im Gesundheitsverhalten, etwa bei der Inanspruchnahme präventiver Untersuchungen. Die gesundheitlichen Auswirkungen der Pensionierung sind daher heterogen und hängen stark von individuellen Lebens- und Arbeitsbedingungen ab.
Insgesamt wird deutlich, dass Gesundheit einen wichtigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Faktor darstellt, während gleichzeitig arbeitsmarktbezogene Ereignisse unmittelbar auf die gesundheitliche Situation der Bevölkerung wirken. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, Gesundheits-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik stärker integriert zu betrachten. Insbesondere Prävention, psychische Gesundheit, Rehabilitation, Wiedereingliederung und soziale Absicherung gewinnen vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft zunehmend an Bedeutun g
W. Frimmel, G.J.Pruckner und K. Zocher (2025), Ungleichheit im oö. Gesundheitssystems- Eine Befundaufnahme anhand Registerdaten, Report für Arbeiterkammer Oberösterreich.
W. Frimmel, M. Halla, J. Paetzold, J. Schmieder, Health of Parents, their Children’s Labor Supply, and the Role of Migrant Care Workers, Journal of Labor Economics, 2025, 43(3).
W. Frimmel und R. Wiesinger, 2024, The Effect of Worker Health Shocks on Coworkers’ Labor Market and Health Outcomes, JKU Working Paper.
W. Frimmel und G.J. Pruckner, Retirement and Healthcare Utilization, Journal of Public Economics, 2020
Franz Fellner (JKU Linz): Vorführung Virtuelle Anatomie, JKU medSPACE Im Anschluss wird zum Aperitif geladen.
Deutschland verfügt über eine breit ausgebaute ambulante und stationäre Versorgungslandschaft mit hoher räumlicher Erreichbarkeit, steht jedoch vor der zentralen Herausforderung, diese Kapazitäten wirksamer zu koordinieren, Patientenwege verbindlicher zu steuern und knappe Fachkräfte gezielter einzusetzen.
1. Ausgangslage: Viel Angebot, zu wenig Steuerung
Die zentrale Diagnose des Vortrages lautet nicht, dass Deutschland grundsätzlich zu wenig Leistungserbringer oder Versorgungsstandorte hätte. Im Gegenteil: Die dargestellten Zahlen zeigen eine hohe personelle und infrastrukturelle Dichte, eine sehr gute Erreichbarkeit hausärztlicher Angebote und eine breite Krankenhauslandschaft. 99,8 Prozent der Bevölkerung erreichen den nächstgelegenen Hausarzt in weniger als zehn PKW-Minuten; auch Krankenhäuser der Grundversorgung sind für einen großen Teil der Bevölkerung kurzfristig erreichbar. Gleichzeitig treffen diese Kapazitäten auf eine außergewöhnlich hohe Fallzahl im vertragsärztlichen Bereich und auf komplexe, häufig sektorübergreifende Behandlungsverläufe.
Damit verschiebt sich die Reformfrage: Entscheidend ist nicht allein die quantitative Verfügbarkeit von Ärzt:innen, Pflegekräften, Praxen oder Krankenhäusern, sondern die Fähigkeit des Systems, diese Ressourcen entlang medizinisch sinnvoller Patientenpfade einzusetzen. Die im Vortrag dargestellte Evidenz weist darauf hin, dass die Angebotsseite zwar stark ist, die Patientensteuerung aber durch sektorale Trennung, verzögerte Digitalisierung, fehlende konsentierte Versorgungspfade und begrenzte Koordinationsverantwortung geschwächt wird.
Diese Diagnose wird durch das SVR-Gutachten 2024 gestützt, das die Fachkräftesituation als strukturelle Herausforderung beschreibt: Trotz vergleichsweise vieler Beschäftigter im Gesundheitswesen entstehen Versorgungsengpässe, weil Personal nicht immer dort eingesetzt wird, wo es den höchsten Patientennutzen stiftet. Daraus folgt, dass die Lösung nicht primär in mehr Personal liegt, sondern in einer besseren Organisation, Arbeitsteilung, Digitalisierung und Steuerung der Versorgung.
2. Empirische Patientenpfade zeigen Koordinationsdefizite
Ein wesentlicher Beitrag des Vortrages liegt in der Nutzung von Routinedaten zur Rekonstruktion realer Patientenpfade. Die Analyse macht sichtbar, dass Versorgung nicht nur über einzelne Kontakte, sondern über Abfolgen von Kontakten, beteiligte Leistungserbringer und Muster der Kontinuität verstanden werden muss. Beispiele aus der Herzinsuffizienz, Coxarthrose vor Hüftendoprothese, Koronarangiographie, PCI und Nachsorge nach Myokardinfarkt zeigen, dass Patientenwege sehr unterschiedlich verlaufen und nicht immer mit leitliniengerechter Versorgung einhergehen.
Die Anwendung von Machine-Learning-Methoden und Sequenzanalysen erlaubt es, Behandlungscluster zu identifizieren. Dabei werden Cluster mit kontinuierlicher, strukturierter Versorgung sichtbar, aber auch große Gruppen mit weniger stringenter Versorgung, geringerer Leitlinienadhärenz und potenziell ungünstigeren Ergebnissen wie Re-Hospitalisierungen, Wiedereingriffen oder fehlender Medikation nach Krankenhausaufenthalten. Gerade diese Unterschiede sind für die Steuerungsdebatte zentral, weil sie zeigen, dass Versorgungsqualität nicht allein von der Existenz einzelner Anbieter abhängt, sondern von deren Zusammenspiel.
Die begonnene Studie zu Kontinuitäts-Indizes auf Grundlage von Daten der KV Bayerns von 2014 bis 2023 erweitert diese Perspektive. Indikatoren wie UPI, BBI und SECON messen, ob Patient:innen regelmäßig bei einem üblichen Leistungserbringer behandelt werden, wie stark sich ihre Versorgung über verschiedene Anbieter verteilt und ob aufeinanderfolgende Kontakte beim selben Leistungserbringer stattfinden. Solche Kennzahlen können helfen, Kontinuität messbar zu machen, regionale Unterschiede zu erkennen und steuerungsrelevante Muster im Zeitverlauf zu beobachten.
3. Netzwerke: Zentrale Primärversorgung kann Qualität verbessern
Die im Vortrag dargestellte Evidenz zu patient-sharing networks zeigt, dass die Struktur ärztlicher Netzwerke für Versorgungsergebnisse relevant sein kann. Auf Basis von AOK-Daten zu über 240.000 Patient:innen mit Herzinsuffizienz und mehr als 55.000 Ärzt:innen wurden Netzwerke identifiziert und hinsichtlich ihrer Konfiguration untersucht. Besonders wichtig ist die Frage, ob Netzwerke mit einem Allgemeinarzt oder Internisten in zentraler Position bessere Ergebnisse erzielen.
Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Netzwerke mit ärztlicher Zentralität in der Primärversorgung leicht geringere Hospitalisierungsraten und höhere Leitlinienadhärenz aufweisen. Auch wenn diese Effekte nicht als alleinige Lösung zu interpretieren sind, stützen sie die Grundthese: Koordinationsverantwortung muss organisatorisch verankert sein. Eine starke Primärversorgung ist nicht nur ein zusätzlicher Zugangspunkt, sondern ein potenzieller Knotenpunkt für Überblick, Kontinuität, Informationsfluss und Priorisierung.
Für Deutschland ergibt sich daraus ein klares Zwischenfazit: Die Versorgungslandschaft ist qualitativ und räumlich gut ausgebaut, aber sie ist nicht ausreichend auf koordinierte Patientenwege ausgerichtet. In einem System mit hoher Fallzahl, vielen beteiligten Leistungserbringern und wachsendem Fachkräftedruck wird Koordination selbst zu einer zentralen Qualitätsdimension. Strukturreformen sollten daher darauf abzielen, medizinisch nicht notwendige Kontakte zu reduzieren, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und Patient:innen mit hohem Versorgungsbedarf zielgerichteter zu betreuen.
4. Steuerungsinstrumente: Von Patientenströmen zu Anreizen
D er Vortrag ordnet die Steuerungsdebatte entlang mehrerer Instrumente: Beschränkung der Anbieterwahl, Delegation von Patientenentscheidungen durch Gatekeeping, Begrenzung bestimmter Versicherungsleistungen, Vergütungsanreize zur Mengensteuerung sowie finanzielle Anreize für Versicherte. Diese Instrumente greifen an unterschiedlichen Punkten an, setzen aber Anreize, um nicht bedarfsnotwendige Inanspruchnahme möglichst zu reduzieren.
Besonders relevant ist dabei das Gatekeeping. In Primärversorgungssystemen mit Gatekeeping- und Koordinierungsfunktion ist vor einer fachärztlichen Behandlung in der Regel eine Konsultation eines Hausarztes oder Primärversorgungszentrums erforderlich. Ergänzend können Registrierung bei einem festen Primärversorger, Beschränkungen beim Zugang zu Fachärzt:innen und Krankenhäusern, Regeln zur Wahl von Leistungserbringern, interprofessionelle Teams und digitale Ersteinschätzungssysteme eingesetzt werden.
Wichtig ist, dass Gatekeeping nicht als bloße Zugangsbeschränkung verstanden wird. Seine Wirkung hängt davon ab, ob die Primärversorgung tatsächlich die Kapazität, Kompetenz, digitale Infrastruktur und Vergütungslogik besitzt, um Patientensteuerung zu leisten. Ohne ausreichende Primärversorgungskapazität kann Gatekeeping Wartezeiten verlagern, statt Versorgung zu verbessern. Mit klarer Registrierung, guter Erreichbarkeit, teamgestützter Arbeitsteilung und digitaler Triage kann es dagegen helfen, Facharztkontakte gezielter einzusetzen und Kontinuität zu stärken.
5. Internationaler Vergleich: Komponenten erfolgreicher Primärarztsysteme
Der internationale Vergleich ist ein zentraler Mehrwert des Dokuments. Er zeigt, dass Primärarztsysteme nicht als einheitliches Modell existieren, sondern aus kombinierbaren Komponenten bestehen. Dazu gehören Registrierung, Zugangsbeschränkungen, Wahlmöglichkeiten, finanzielle Anreize, Teamstrukturen und digitale Ersteinschätzung. Die betrachteten Länder unterscheiden sich darin, wie verbindlich diese Komponenten ausgestaltet sind und wie stark sie durch Versicherungs-, Vergütungs- oder Organisationsregeln unterstützt werden.
Die Schweiz illustriert die Wirkung finanzieller Anreize: Prämienvorteile können dazu beitragen, dass sich ein erheblicher Anteil der Bevölkerung für hausarztzentrierte oder eingeschränkte Versorgungsmodelle entscheidet. Frankreich zeig t, dass höhere Zuzahlungen bei Umgehung des Primärversorgungspfads die Registrierung und Nutzung koordinierter Versorgungspfade unterstützen können. Diese Beispiele verdeutlichen, dass Steuerung häufig erst dann wirksam wird, wenn sie für Versicherte und Leistungserbringer verbindlich und konsistent ausgestaltet ist.
Spanien und Finnland stehen für eine stärker institutionalisierte Primärversorgung über Gesundheitszentren. Dort wird die medizinische Grundversorgung weitgehend in größeren, zentralisierten Einrichtungen erbracht, in denen verschiedene Gesundheitsprofessionen zusammenarbeiten. In anderen Ländern ergänzen solche Zentren hausärztliche Gruppenpraxen. Der gemeinsame Trend ist jedoch eindeutig: Primärversorgung wird zunehmend teamorientiert, interprofessionell und interdisziplinär organisiert, um ärztliche Ressourcen zu entlasten und Patient:innen umfassender zu betreuen.
Auch digitale Ersteinschätzungssysteme gewinnen an Bedeutung. Sie können Patient:innen helfen, die Dringlichkeit und den geeigneten Versorgungspfad einzuschätzen, und sie können Primärversorgungseinheiten bei Priorisierung und Koordination unterstützen. Entscheidend ist jedoch, dass digitale Instrumente nicht isoliert eingeführt werden, sondern in verbindliche Prozesse, Datenflüsse und Verantwortlichkeiten eingebettet sind. Gerade die verzögerte Einführung der elektronischen Patientenakte in Deutschland zeigt, wie stark Digitalisierung und Patientensteuerung miteinander verbunden sind.
6. Implikationen für Deutschland
Für Deutschland ergibt sich aus der Analyse kein einfacher Import eines ausländischen Modells, sondern ein Reformpfad mit mehreren Bausteinen. Erstens braucht es eine klare Primärversorgungslogik, in der Patient:innen einen verlässlichen ersten Ansprechpartner haben und komplexe Verläufe koordiniert werden. Zweitens müssen Patientenpfade empirisch beobachtet, bewertet und verbessert werden. Routinedaten, Kontinuitätsindizes und Netzwerkmetriken können hierfür die Grundlage liefern.
Drittens sollte die Primärversorgung organisatorisch gestärkt werden. Einzelpraxen bleiben wichtig, reichen aber allein nicht aus, um steigende Morbidität, Fachkräftedruck und Koordinationsbedarf zu bewältigen. Interprofessionelle Teams, Gesundheitszentren, delegierte Aufgabenprofile und digitale Unterstützung können dazu beitragen, ärztliche Zeit auf komplexe Entscheidungen zu konzentrieren und gleichzeitig Versorgungskontinuität zu sichern. Viertens müssen finanzielle Anreize mit den gewünschten Patientenwegen übereinstimmen. Wenn freie Inanspruchnahme, Mengenanreize und sektorale Budgets unverbunden nebeneinanderstehen, entstehen Fehlsteuerungen.
Fünftens braucht Deutschland einen realistischen Transitionspfad. Ein verbindliches Primärarztsystem kann nur dann Akzeptanz finden, wenn es Versorgung nicht als Einschränkung, sondern als Verbesserung erlebbar macht: schnellere Orientierung, weniger Doppelkontakte, bessere Terminpriorisierung, klarere Verantwortung und bessere Betreuung chronisch Kranker. Dafür müssen Kapazitäten in der Primärversorgung, digitale Infrastruktur und Vergütungsmodelle vor einer breiten Verbindlichkeit ausreichend vorbereitet werden.
7. Schlussfolgerung
Die übergreifende Botschaft d ieses Vortrages ist klar: Deutschland hat ein leistungsfähiges, aber zu wenig gesteuertes Versorgungssystem. Die nächste Reformstufe sollte deshalb nicht nur mehr Ressourcen mobilisieren, sondern bestehende Ressourcen besser organisieren. Gute Versorgung entsteht künftig stärker durch koordinierte Patientenpfade, kontinuierliche Primärversorgung, teamorientierte Arbeitsmodelle, digitale Unterstützung und konsistente Anreizstrukturen.
Ein Primärarztsystem kann hierfür ein wirksamer Rahmen sein, wenn es nicht auf Gatekeeping reduziert wird. Entscheidend ist die Kombination aus Registrierung, Steuerungsverantwortung, ausreichender Primärversorgungskapazität, interprofessionellen Teams, digitaler Ersteinschätzung und finanziellen Anreizen. Internationale Beispiele zeigen, dass solche Systeme funktionieren können, wenn sie verbindlich, verständlich und infrastrukturell abgesichert sind.
Die hohe strategische Relevanz liegt darin, dass Koordination zur Antwort auf mehrere Herausforderungen zugleich wird: demografisch bedingter Mehrbedarf, Fachkräftedruck, unnötige Fallzahlen, sektorale Schnittstellenprobleme und Qualitätsunterschiede in Patientenpfaden. Die Reformagenda sollte daher konsequent von der Frage ausgehen, welcher Versorgungspfad für welche Patientengruppe den größten Nutzen stiftet und welche Struktur diesen Pfad zuverlässig ermöglicht.
Martin Salm (Universität Tilburg): Kofinanzierungsmodelle und deren Eignung zur Lenkung von Patient:innenströmen
Das Gesundheitssystem ordnungspolitisch fassen zu wollen, setzt zunächst voraus, die Natur der Aufgabe zu verstehen. Die öffentliche Versorgung ist dabei geprägt von maximaler Komplexität. 46 Gesundheitsberufe, 51 ärztliche Fächer, 128.000 Beschäftigte und 12.000 Ordinationen leisten die Versorgung für die österreichische Bevölkerung. Rund 70.000 unterschiedliche Diagnosen sind dabei zu stellen und soweit möglich zu behandeln. Die theoretisch erbringbare Leistungsmenge tendiert dabei gegen unendlich, zumal Indikationsstellungen, Kontrollintervalle und Therapie(versuche), insbesondere bei schlecht behandelbaren chronischen Erkrankungen, kaum objektiv eingegrenzt werden können. Die Versorgung erfolgt dabei aus guten Gründen unter weitgehender Ausschaltung von Preisen, die, abseits ethischer Fragestellungen, auf einem Markt mit enormem Informationsgefälle auch ökonomisch nicht wünschenswert wären, wenn man etwa an den hohen Anteil der Gesundheitsausgaben bei zugleich sehr ungleichem Zugang zu Gesundheitsleistungen in den USA denkt. Ein stark subsidiär ausgeprägtes Expertensystem mit ordnenden zentralen Kompetenzen ist die Verfassungslage. Diese wird vielfach kritisiert, meines Erachtens ist sie allerdings ein systemisch vernünftiger Ansatz, da zentrale Steuerungsintelligenzen ohne regionale Verantwortungen in der Praxis stark zur Unter- und Überreaktion (in dieser Reihenfolge) neigen, wie rezente Beispiele aus (Versuchen) der Grundsatzplanung des Bundes zeigen. Ein Blick auf die konkreten Zuständigkeiten und Handlungsnotwendigkeiten der jeweiligen Ebene ist dennoch dringend geboten.
Der vor uns liegende Planungszeitraum bis 2040 wird durch beeindruckende Bedarfe aus der Demografie geprägt sein. Intramural gehen derzeit rund 55,7% der Belagstage und 52,7% der LKF Punkte auf Patientinnen und Patienten über 65 Jahre zurück. Die Zunahme der über 65-Jährigen um rund 39,7%, sowie der über 85-Jährigen um 82,7% bis 2040 führt hochgerechnet zu einer Zunahme von 27% der Belagstage oder 24% der Leistungspunkte. Das entspricht der doppelten Systemüberforderung im Vergleich zur Spitze der Corona-Pandemie, wobei dies naturgemäß im Unterschied zur Pandemie eine Dauerherausforderung sein wird. Zugleich sehen wir einen rasanten medizinischen Fortschritt. Zunehmend können früher fatale Diagnosen mit kurzen Lebenserwartungen chronifiziert bis geheilt werden, wobei in gesundheitsökonomischer Hinsicht bewusst sein muss, dass sich die Therapiekosten je Fall in den letzten Jahren teilweise mehr als verzehnfacht haben. Die gewonnen Lebensjahre können naturgemäß nicht nur in Gesundheit verbracht werden, sodass es auch aus dem medizinischen Fortschritt zu einer Erhöhung der zu versorgenden Erkrankungen kommt.
Das österreichische Gesundheitssystem ist zudem geprägt durch fehlende Regeln der Inanspruchnahme. Extramurale Versorgung ist strikt kontaktabhängig finanziert. Die Folge ist, dass Österreich ein international unvergleichlich hohes Kontaktniveau von derzeit 15,8 je Versichertem /Jahr aufweist. Zahlreiche europäische Länder liegen teilweise bei der Hälfte und darunter.
Die Frage der Handlungsfelder soll im Folgenden anhand einiger wesentlicher Fragen besprochen werden. Es zeigt sich, dass nicht ungeklärte Zuständigkeiten, sondern nicht getroffene – zentrale! – Entscheidungen zum Hemmnis eines demografiefitten Gesundheitssystems geworden sind:
1. Wieviel ärztliche Arbeitszeit steht zur Verfügung?
Die früheste für das Gesundheitswesen wichtige staatliche Planungsentscheidung ist die Anzahl der Studienplätze für Humanmedizin durch den Bund. Die letzten Jahrzehnte sind leider geprägt durch ein Übersteuern in beide Richtungen. Auf die Ärzteschwemme der 1980er und 1990er folgte eine rigide Studienplatzbeschränkung ab 2006. Diese, zusammen mit der überschießenden Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie (durch den Bund) ab 2015 führte zu einem erheblichen Ärztinnen- und Ärztemangel in den letzten 10 Jahren mit entsprechenden Preiseffekten intra- und extramural. Derzeit stabilisiert sich das Arbeitskräfteangebot wieder. Eine langfristig nachhaltige Studienplatzplanung und ein Sicherstellen des Tätigwerdens der Absolventinnen und Absolventen im öffentlichen System durch den Bund ist ein wesentliches, in zentraler Zuständigkeit liegendes Handlungsfeld.
2. Welche Vorhaltung wird geplant?
Die Länder planen Krankenanstaltenpflege nach dem bundesgrundsatzgesetzlichen Auftrag nach Maßgabe des ÖSG (Berücksichtigung Langzeitpflege…). Die derzeitigen Planungen sind Beschlusslage aus dem Herbst 2025 und wurden jeweils im Einvernehmen des zuständigen Landes und der Sozialversicherung festgelegt. Der Bund hat die Übereinstimmung mit der Grundsatzplanung bestätigt – er hätte andernfalls die Möglichkeit gehabt, die Beschlüsse zu verhindern. Nun mag man einwenden, dass die Grundsatzplanung sehr weit gefasst ist und entsprechende Spielräume überlässt. Es ist allerdings nicht den Bundesländern zuzuschreiben, dass sich der Bund derzeit in wohl verfassungsrechtlich bedenklicher Weise selbst nicht die Möglichkeit gibt, zumindest in einem Eskalationsszenario, die Grundsatzplanung selbst zu verordnen und einen entsprechend engen – vor allem auch ressourcenorientierten! – Spielraum setzt. Zudem weisen jüngste Beispiele darauf hin, dass der Verlust der Verantwortungserinnerung für die Mittelaufbringung beim Bund dazu geführt hat, dass Bundesänderungsvorschläge der Grundsatzplanung teilweise erhebliche Mittelausweitungen auslösen würden (Intensivkapitel, Personalkriterien der Sonderbereiche), hingegen den Ländern als Abgangsdecker diese Ressourcenauswirkungen alleine bewusst zu sein scheinen und ihnen sohin in der Diskussion die Rolle der „Bremser“ zukommt.
3. Wie wird das Gesundheitswesen finanziert?
Ein Gesundheitssystem, das in seinen bundesgesetzlich festgeschriebenen Leistungsansprüchen nur den Stand der Wissenschaft und Gesundheitszustand adressiert und keinen Bezug zu den tatsächlich verfügbaren Ressourcen herstellt, auf der anderen Seite aber der Sozialversicherung als Bestellerin der Leistungen eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik vorschreibt, lebt mit einem unauflöslichen Normzielwiderspruch. Beides wird zu verändern sein. Zum einen müssen Leistungsansprüche so begrenzt sein, dass sie mit tatsächlich zur Verfügung stehenden Ressourcen für die gesamte Versichertengemeinschaft gewährleistet werden können. Zum anderen ist auch klar, dass der gegenwärtige medizinische Fortschritt auf Dauer nur für sehr wettbewerbsfähige Volkswirtschaften finanzierbar bleibt, die, bei hoher Erwerbsbeteiligung, auch bereit sind, einen entsprechenden Anteil des Erwirtschafteten in die Versorgung zu investieren. Eine versicherungsmathematische Bewertung der Kosten aus Demografie und medizinischem Fortschritt und eine dazu konzise Mittelaufbringungsstrategie werden dem Gesamtstaat nicht erspart bleiben. Aus Sicht von Ländern und Gemeinden ist jedenfalls das Prinzip des zentralen Versprechens und regionalen Einlösens per Schuldenaufnahme an Grenzen gelangt.
4. Wie darf das Gesundheitssystem genutzt werden?
Das österreichische Gesundheitssystem verzichtet bislang, wie wohl kaum ein anderes entwickeltes Gesundheitssystem, vollständig auf Regeln der Inanspruchnahme. Sowohl der Eintritt ins System als auch darauf folgende Wege sind für Patientinnen und Patienten völlig frei wählbar, auch dann, wenn eindeutige Empfehlungen gegeben wurden. Das öffentliche System finanziert sohin nicht nur die „Zweitmeinung“, sondern auch die „Zehntmeinung“, dies nicht beschränkt auf die Primärversorgung, sondern aus dem Kanon sämtlicher Fachrichtungen bis hin zum Universitätsspital, das mit ein und demselben medizinischen Problem, auch wenn längst medizinischer Rat gegeben wurde, frei angesteuert werden kann. Eine international unvergleichliche Kontakthäufigkeit von 15,8 je Versichertem und Jahr ist die Folge. Regelungserfordernis durch den Bundesgesetzgeber wäre ein konsequentes Primärversorgungssystem, das von der Sozialversicherung mit einem die abschließende Behandlung fördernden Honorierungssystem zu unterstützen wäre.
5. Welche Ansprüche haben die Versicherten?
Jedes Gesundheitssystem muss langfristig mit den Ressourcen auskommen, die ihm tatsächlich zur Verfügung stehen. Auf der individualmedizinischen Ebene kann nicht anderes geleistet werden, als auf der Ebene der Ressourcenentscheidung ermöglicht wird. Der rasante medizinische Fortschritt erfordert zudem ein Verfahren zur Einordnung des Nutzens von neuen Methoden und generelle Entscheidung über die Anwendung der Methode unter Beachtung der Ressourcenfrage. Dabei können gut ausgestattete Gesundheitssysteme wettbewerbsfähiger Volkswirtschaften meiner Einschätzung nach immer darauf vertrauen, den relevanten medizinischen Fortschritt auch finanzieren zu können. Allerdings sollten auch diese Systeme die Entscheidung über die Anwendung wenigstens zu Preisverhandlungen nutzen und in Fällen eines groben Missverhältnisses des Nutzens zum geforderten Preis auch auf die Anwendung verzichten. Entsprechende Regulierungsbehörden sind in anderen Gesundheitssystemen etabliert, der Bundesgesetzgeber verzichtet bislang darauf.
6. Wie effizient wird die konkrete Versorgung vor Ort organisiert?
Effizienzbetrachtungen sind in der Gesundheitsversorgung immer mit Vorsicht zu genießen. Der einzelne Behandlungsfall wird aus guten Gründen nur nach medizinischen Gesichtspunkten beurteilt, und das umfasst oftmals erhebliche, auch „unwirtschaftliche“ Aufwände. Im System sollten demnach auch keine Steuerungsimpulse gesetzt werden, die einzelne Gesundheitsdiensteanbieter aufwendige Patientinnen und Patienten abweisen lassen, weil diese etwa die eigene Wirtschaftlichkeit gefährden würden. Folgerichtig können auch Effizienzvergleiche nur auf einer hochaggregierten Ebene getroffen werden, also beispielsweise die Wahrnehmung der (weitgehenden) Vollversorgung durch die größeren Bundesländer, dies immer unter gleichzeitiger Betrachtung medizinischer und ökonomischer Ergebnisse dieser Systeme. Innerhalb der regionalen Fachversorgung sollte konsequent vermieden werden, dass einzelne „Teilversorgungsaufträge“ private Gewinne zulasten öffentlicher Abgangsdeckung ermöglichen. Eine konsequente inhaltliche Verschränkung selbstständiger Leistungsaufträge mit den Versorgungsaufträgen der Fondskrankenanstalten wäre das Mittel der Wahl. In Teilbereichen wird das bereits umgesetzt (z. B. Kooperationsgeräte MR), eine verbindliche Rolle der Krankenanstalten im Invertragnahmeverfahren sollte bundesgesetzlich vorgesehen werden.
Insgesamt zeigt sich, dass schwerwiegende und hochrelevante Fragestellungen durch den dafür zuständigen Bund zu treffen wären. Eine stärkere Steuerung des Krankenanstaltenbereichs hat der Bund auch durch ein Nachschärfen der Grundsatzplanung selbst in der Hand. Er wird dies nur im Bewusstsein tun müssen, als jene Ebene, welche die volkswirtschaftlichen Parameter wie Lebensarbeitszeit und Steuer- sowie Beitragseinnahmen gestaltet, diese Planungen auch finanzieren zu müssen. Natürlich ist auch ein Vollzug über Art. 11 B-VG grundsätzlich denkbar. Die meiner Einschätzung nach daraus erwartbare Überforderung zentraler Steuerungskompetenz spricht allerdings sehr für den Erhalt regionaler Verantwortlichkeiten. Viel wichtiger ist, im Staatshandeln insgesamt und besonders im komplexen Gesundheitswesen, der Verwaltung eine entscheidende Rolle in der Qualitätssicherung der Vorbereitung politischer Entscheidungen zu geben.
Medizinischer Fortschritt ist der stärkste Hebel, um schwere Erkrankungen ihren Schrecken zu nehmen und gut behandelbar zu machen. Sie ermöglichen mehr Lebensqualität dank neuer Behandlungsmethoden, bringen Menschen schneller ins Berufs- und ins Gesellschaftsleben zurück und ermöglichen den Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben inmitten von Familie und Karriere. Eine aktuelle Studie aus den USA zeigt, dass biopharmazeutische Innovationen für 35 % des gesamten Gewinns an Lebenserwartung in den letzten Jahrzehnten verantwortlich sind.
Neben den Errungenschaften im Kampf gegen schwere Erkrankungen hat die forschende pharmazeutische Industrie eine enorme Bedeutung für den Forschungs- und Wirtschaftsstandort Österreich. Die Pharmaindustrie trägt wesentlich zur österreichischen Volkswirtschaft bei, sichert Wohlstand, ist ein bedeutender Steuerzahler und ein krisenfester Jobmotor. Während klassische Industriezweige, der Handel und das Bauwesen in den letzten Jahren Beschäftigungsrückgänge verzeichneten, stieg die Zahl der Arbeitsplätze in Biotech und Pharma um 8-10% an. Allein in Österreich sind über 90.000 hochqualifizierte Arbeitsplätze direkt, indirekt oder induziert mit der pharmazeutischen Industrie verknüpft (FOPI).
Gesundheit bildet das Fundament wirtschaftlicher Produktivität. Sozioökonomische Daten (u. a. von WifOR) belegen, dass der frühe Einsatz hochwirksamer Therapien bei Brustkrebs und Multipler Sklerose (MS) den gesellschaftlichen Wohlstand absichert, indem er die Erwerbsfähigkeit junger Erwachsener erhält oder wiederherstellt und aktiv eine Vielzahl von Frühpensionierungen verhindert. Dadurch können im Fall von MS mehr als 70% Wohlstandsgewinn ermöglicht werden (WifOR Daten).
Trotz dieser Erfolge steht der Life-Science-Standort Europa – und damit auch Österreich – vor massiven Herausforderungen. Im globalen Wettbewerb verliert Europa gegenüber den USA und Asien an Bedeutung. Das hinterlässt in Österreich bereits Spuren: Innerhalb von nur drei Jahren ist die Anzahl der neu beantragten klinischen Prüfungen für Arzneimittel um rund 30 % eingebrochen. Dies hängt vor allem mit den vergleichsweise schwierigen Rahmenbedingungen zusammen. Zusätzlich verschärfen drei fundamentale Kräfte den Druck auf das Gesamtsystem:
Demografie & Epidemiologie: Bis 2040 entfallen rund 50 % der globalen Krankheitslast auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Onkologie und Neurologie.
Systemstrukturen: Österreich leistet sich ein hochpreisiges, komplexes System mit unterschiedlichen Zuständigkeiten von Ländern, Sozialversicherung und Bund. Der Rechnungshof kritisiert wiederholt eine mangelnde Steuerung aus einer Hand, fehlende Transparenz, eine Spitalslastigkeit sowie erhebliche Fehlallokationen an den Schnittstellen.
Versorgung: Der Bedarf, die Nachfrage und die Inanspruchnahme an wohnortnaher, ambulanter und digital unterstützter Versorgung wird sich in den kommenden Jahren verdreifachen.
Arzneimittel- und Diagnostikaentwicklung erfordert Zeit, immenses Kapital und Expertise. Der Weg zur Marktreife dauert durchschnittlich 13 Jahre, kostet rund 4,4 Milliarden Euro und hat eine Erfolgsquote von nur 8 %. Das bedeutet, dass 92 % der gestarteten Innovationen scheitern. Lange Entwicklungszyklen, hohe Komplexität und erhebliche Ausfallraten machen Innovationen im pharmazeutischen Bereich kosten-, zeit und ressourcenaufwändig. Um die medizinischen Durchbrüche von morgen abzusichern, muss in Österreich der Balanceakt zwischen Effizienz, Kostenreduktion und Investitionslogik gelingen. Der Mehrwert von innovativen Behandlungen zeigt sich auf unterschiedlichen Ebenen, deswegen ist eine breite und umfassende Betrachtung wesentlich - hier einige Beispiele:
Ressourcenengpässe bei Augenerkrankungen bewältigen: Moderne Therapien ermöglichen längere Injektionsabstände und bedeuten Entlastung für Betroffene, Angehörige und Augenkliniken.
Perspektiven mit Multipler Sklerose schaffen: Für MS-Betroffene ist heute Familienplanung, Karriere, Lebensqualität möglich - ohne Rollstuhl oder Krücken.
Einer Brustkrebsdiagnose den Schrecken nehmen: Screening, Diagnostik und Therapie haben die 5-Jahres-Überlebensrate in den Niederlanden bei Brustkrebs auf 90% gesteigert.
Menschen: Mehr gesunde Lebensjahre durch innovative Behandlungen ermöglichen.
Wirtschaft: Gesunde, leistungsstarke Menschen sind das Fundament der Volkswirtschaft. Wenn wir Gesundheit und Innovation als Kostenfaktor abstempeln, setzen wir langfristige Errungenschaften wie Wohlstand, Produktivität, Gesundheit, Lebenserwartung aufs Spiel.
Roche bekennt sich seit 1907 klar zum Standort Österreich und beschäftigt aktuell knapp 600 Mitarbeitende in drei Gesellschaften. Allein im Jahr 2024 untermauerte das Unternehmen sein lokales Engagement durch die Unterstützung von rund 60 aktiven klinischen Studien und einem Investment von 15 Mio. Euro in österreichische Forschungsprojekte.
Christoph Badelt (Österreichischer Fiskalrat): Staatsfinanzen und die Finanzierung des Gesundheitssystems
Jakob Hochgerner (Abteilung Gesundheit, Land OÖ): Gesundheitsversorgung–Subsidiarität und zentrale Steuerung
Das Gesundheitssystem ordnungspolitisch fassen zu wollen, setzt zunächst voraus, die Natur der Aufgabe zu verstehen. Die öffentliche Versorgung ist dabei geprägt von maximaler Komplexität. 46 Gesundheitsberufe, 51 ärztliche Fächer, 128.000 Beschäftigte und 12.000 Ordinationen leisten die Versorgung für die österreichische Bevölkerung. Rund 70.000 unterschiedliche Diagnosen sind dabei zu stellen und soweit möglich zu behandeln. Die theoretisch erbringbare Leistungsmenge tendiert dabei gegen unendlich, zumal Indikationsstellungen, Kontrollintervalle und Therapie(versuche), insbesondere bei schlecht behandelbaren chronischen Erkrankungen, kaum objektiv eingegrenzt werden können. Die Versorgung erfolgt dabei aus guten Gründen unter weitgehender Ausschaltung von Preisen, die, abseits ethischer Fragestellungen, auf einem Markt mit enormem Informationsgefälle auch ökonomisch nicht wünschenswert wären, wenn man etwa an den hohen Anteil der Gesundheitsausgaben bei zugleich sehr ungleichem Zugang zu Gesundheitsleistungen in den USA denkt. Ein stark subsidiär ausgeprägtes Expertensystem mit ordnenden zentralen Kompetenzen ist die Verfassungslage. Diese wird vielfach kritisiert, meines Erachtens ist sie allerdings ein systemisch vernünftiger Ansatz, da zentrale Steuerungsintelligenzen ohne regionale Verantwortungen in der Praxis stark zur Unter- und Überreaktion (in dieser Reihenfolge) neigen, wie rezente Beispiele aus (Versuchen) der Grundsatzplanung des Bundes zeigen. Ein Blick auf die konkreten Zuständigkeiten und Handlungsnotwendigkeiten der jeweiligen Ebene ist dennoch dringend geboten.
Der vor uns liegende Planungszeitraum bis 2040 wird durch beeindruckende Bedarfe aus der Demografie geprägt sein. Intramural gehen derzeit rund 55,7% der Belagstage und 52,7% der LKF Punkte auf Patientinnen und Patienten über 65 Jahre zurück. Die Zunahme der über 65-Jährigen um rund 39,7%, sowie der über 85-Jährigen um 82,7% bis 2040 führt hochgerechnet zu einer Zunahme von 27% der Belagstage oder 24% der Leistungspunkte. Das entspricht der doppelten Systemüberforderung im Vergleich zur Spitze der Corona-Pandemie, wobei dies naturgemäß im Unterschied zur Pandemie eine Dauerherausforderung sein wird. Zugleich sehen wir einen rasanten medizinischen Fortschritt. Zunehmend können früher fatale Diagnosen mit kurzen Lebenserwartungen chronifiziert bis geheilt werden, wobei in gesundheitsökonomischer Hinsicht bewusst sein muss, dass sich die Therapiekosten je Fall in den letzten Jahren teilweise mehr als verzehnfacht haben. Die gewonnen Lebensjahre können naturgemäß nicht nur in Gesundheit verbracht werden, sodass es auch aus dem medizinischen Fortschritt zu einer Erhöhung der zu versorgenden Erkrankungen kommt.
Das österreichische Gesundheitssystem ist zudem geprägt durch fehlende Regeln der Inanspruchnahme. Extramurale Versorgung ist strikt kontaktabhängig finanziert. Die Folge ist, dass Österreich ein international unvergleichlich hohes Kontaktniveau von derzeit 15,8 je Versichertem /Jahr aufweist. Zahlreiche europäische Länder liegen teilweise bei der Hälfte und darunter.
Die Frage der Handlungsfelder soll im Folgenden anhand einiger wesentlicher Fragen besprochen werden. Es zeigt sich, dass nicht ungeklärte Zuständigkeiten, sondern nicht getroffene – zentrale! – Entscheidungen zum Hemmnis eines demografiefitten Gesundheitssystems geworden sind:
1. Wieviel ärztliche Arbeitszeit steht zur Verfügung?
Die früheste für das Gesundheitswesen wichtige staatliche Planungsentscheidung ist die Anzahl der Studienplätze für Humanmedizin durch den Bund. Die letzten Jahrzehnte sind leider geprägt durch ein Übersteuern in beide Richtungen. Auf die Ärzteschwemme der 1980er und 1990er folgte eine rigide Studienplatzbeschränkung ab 2006. Diese, zusammen mit der überschießenden Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie (durch den Bund) ab 2015 führte zu einem erheblichen Ärztinnen- und Ärztemangel in den letzten 10 Jahren mit entsprechenden Preiseffekten intra- und extramural. Derzeit stabilisiert sich das Arbeitskräfteangebot wieder. Eine langfristig nachhaltige Studienplatzplanung und ein Sicherstellen des Tätigwerdens der Absolventinnen und Absolventen im öffentlichen System durch den Bund ist ein wesentliches, in zentraler Zuständigkeit liegendes Handlungsfeld.
2. Welche Vorhaltung wird geplant?
Die Länder planen Krankenanstaltenpflege nach dem bundesgrundsatzgesetzlichen Auftrag nach Maßgabe des ÖSG (Berücksichtigung Langzeitpflege…). Die derzeitigen Planungen sind Beschlusslage aus dem Herbst 2025 und wurden jeweils im Einvernehmen des zuständigen Landes und der Sozialversicherung festgelegt. Der Bund hat die Übereinstimmung mit der Grundsatzplanung bestätigt – er hätte andernfalls die Möglichkeit gehabt, die Beschlüsse zu verhindern. Nun mag man einwenden, dass die Grundsatzplanung sehr weit gefasst ist und entsprechende Spielräume überlässt. Es ist allerdings nicht den Bundesländern zuzuschreiben, dass sich der Bund derzeit in wohl verfassungsrechtlich bedenklicher Weise selbst nicht die Möglichkeit gibt, zumindest in einem Eskalationsszenario, die Grundsatzplanung selbst zu verordnen und einen entsprechend engen – vor allem auch ressourcenorientierten! – Spielraum setzt. Zudem weisen jüngste Beispiele darauf hin, dass der Verlust der Verantwortungserinnerung für die Mittelaufbringung beim Bund dazu geführt hat, dass Bundesänderungsvorschläge der Grundsatzplanung teilweise erhebliche Mittelausweitungen auslösen würden (Intensivkapitel, Personalkriterien der Sonderbereiche), hingegen den Ländern als Abgangsdecker diese Ressourcenauswirkungen alleine bewusst zu sein scheinen und ihnen sohin in der Diskussion die Rolle der „Bremser“ zukommt.
3. Wie wird das Gesundheitswesen finanziert?
Ein Gesundheitssystem, das in seinen bundesgesetzlich festgeschriebenen Leistungsansprüchen nur den Stand der Wissenschaft und Gesundheitszustand adressiert und keinen Bezug zu den tatsächlich verfügbaren Ressourcen herstellt, auf der anderen Seite aber der Sozialversicherung als Bestellerin der Leistungen eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik vorschreibt, lebt mit einem unauflöslichen Normzielwiderspruch. Beides wird zu verändern sein. Zum einen müssen Leistungsansprüche so begrenzt sein, dass sie mit tatsächlich zur Verfügung stehenden Ressourcen für die gesamte Versichertengemeinschaft gewährleistet werden können. Zum anderen ist auch klar, dass der gegenwärtige medizinische Fortschritt auf Dauer nur für sehr wettbewerbsfähige Volkswirtschaften finanzierbar bleibt, die, bei hoher Erwerbsbeteiligung, auch bereit sind, einen entsprechenden Anteil des Erwirtschafteten in die Versorgung zu investieren. Eine versicherungsmathematische Bewertung der Kosten aus Demografie und medizinischem Fortschritt und eine dazu konzise Mittelaufbringungsstrategie werden dem Gesamtstaat nicht erspart bleiben. Aus Sicht von Ländern und Gemeinden ist jedenfalls das Prinzip des zentralen Versprechens und regionalen Einlösens per Schuldenaufnahme an Grenzen gelangt.
4. Wie darf das Gesundheitssystem genutzt werden?
Das österreichische Gesundheitssystem verzichtet bislang, wie wohl kaum ein anderes entwickeltes Gesundheitssystem, vollständig auf Regeln der Inanspruchnahme. Sowohl der Eintritt ins System als auch darauf folgende Wege sind für Patientinnen und Patienten völlig frei wählbar, auch dann, wenn eindeutige Empfehlungen gegeben wurden. Das öffentliche System finanziert sohin nicht nur die „Zweitmeinung“, sondern auch die „Zehntmeinung“, dies nicht beschränkt auf die Primärversorgung, sondern aus dem Kanon sämtlicher Fachrichtungen bis hin zum Universitätsspital, das mit ein und demselben medizinischen Problem, auch wenn längst medizinischer Rat gegeben wurde, frei angesteuert werden kann. Eine international unvergleichliche Kontakthäufigkeit von 15,8 je Versichertem und Jahr ist die Folge. Regelungserfordernis durch den Bundesgesetzgeber wäre ein konsequentes Primärversorgungssystem, das von der Sozialversicherung mit einem die abschließende Behandlung fördernden Honorierungssystem zu unterstützen wäre.
5. Welche Ansprüche haben die Versicherten?
Jedes Gesundheitssystem muss langfristig mit den Ressourcen auskommen, die ihm tatsächlich zur Verfügung stehen. Auf der individualmedizinischen Ebene kann nicht anderes geleistet werden, als auf der Ebene der Ressourcenentscheidung ermöglicht wird. Der rasante medizinische Fortschritt erfordert zudem ein Verfahren zur Einordnung des Nutzens von neuen Methoden und generelle Entscheidung über die Anwendung der Methode unter Beachtung der Ressourcenfrage. Dabei können gut ausgestattete Gesundheitssysteme wettbewerbsfähiger Volkswirtschaften meiner Einschätzung nach immer darauf vertrauen, den relevanten medizinischen Fortschritt auch finanzieren zu können. Allerdings sollten auch diese Systeme die Entscheidung über die Anwendung wenigstens zu Preisverhandlungen nutzen und in Fällen eines groben Missverhältnisses des Nutzens zum geforderten Preis auch auf die Anwendung verzichten. Entsprechende Regulierungsbehörden sind in anderen Gesundheitssystemen etabliert, der Bundesgesetzgeber verzichtet bislang darauf.
6. Wie effizient wird die konkrete Versorgung vor Ort organisiert?
Effizienzbetrachtungen sind in der Gesundheitsversorgung immer mit Vorsicht zu genießen. Der einzelne Behandlungsfall wird aus guten Gründen nur nach medizinischen Gesichtspunkten beurteilt, und das umfasst oftmals erhebliche, auch „unwirtschaftliche“ Aufwände. Im System sollten demnach auch keine Steuerungsimpulse gesetzt werden, die einzelne Gesundheitsdiensteanbieter aufwendige Patientinnen und Patienten abweisen lassen, weil diese etwa die eigene Wirtschaftlichkeit gefährden würden. Folgerichtig können auch Effizienzvergleiche nur auf einer hochaggregierten Ebene getroffen werden, also beispielsweise die Wahrnehmung der (weitgehenden) Vollversorgung durch die größeren Bundesländer, dies immer unter gleichzeitiger Betrachtung medizinischer und ökonomischer Ergebnisse dieser Systeme. Innerhalb der regionalen Fachversorgung sollte konsequent vermieden werden, dass einzelne „Teilversorgungsaufträge“ private Gewinne zulasten öffentlicher Abgangsdeckung ermöglichen. Eine konsequente inhaltliche Verschränkung selbstständiger Leistungsaufträge mit den Versorgungsaufträgen der Fondskrankenanstalten wäre das Mittel der Wahl. In Teilbereichen wird das bereits umgesetzt (z. B. Kooperationsgeräte MR), eine verbindliche Rolle der Krankenanstalten im Invertragnahmeverfahren sollte bundesgesetzlich vorgesehen werden.
Insgesamt zeigt sich, dass schwerwiegende und hochrelevante Fragestellungen durch den dafür zuständigen Bund zu treffen wären. Eine stärkere Steuerung des Krankenanstaltenbereichs hat der Bund auch durch ein Nachschärfen der Grundsatzplanung selbst in der Hand. Er wird dies nur im Bewusstsein tun müssen, als jene Ebene, welche die volkswirtschaftlichen Parameter wie Lebensarbeitszeit und Steuer- sowie Beitragseinnahmen gestaltet, diese Planungen auch finanzieren zu müssen. Natürlich ist auch ein Vollzug über Art. 11 B-VG grundsätzlich denkbar. Die meiner Einschätzung nach daraus erwartbare Überforderung zentraler Steuerungskompetenz spricht allerdings sehr für den Erhalt regionaler Verantwortlichkeiten. Viel wichtiger ist, im Staatshandeln insgesamt und besonders im komplexen Gesundheitswesen, der Verwaltung eine entscheidende Rolle in der Qualitätssicherung der Vorbereitung politischer Entscheidungen zu geben.
Christoph Badelt (Österreichischer Fiskalrat), Alexander Mülhaupt (Roche Austria), Elgin Drda (JKU Linz), Matthias Bolz (JKU Linz) und Jakob Hochgerner (Land OÖ)
em. o.Univ.-Prof. Dr. Christoph Badelt, Präsident des Österreichischen Fiskalrates Univ.-Prof. Dr. Matthias Bolz, JKU Linz, KUK Linz
Prof. em. Dr. Friedrich Breyer, Universität Konstanz Dr. in Elgin Drda, Vizerektorin für Medizin der JKU Linz Univ.-Prof. Dr. Franz Fellner, JKU Linz, KUK Linz
Mag. Jakob Hochgerner, Leiter der Abteilung Gesundheit, Land Oberösterreich Prof. in Dr. in Iris Kesternich, Universität Hamburg
Dr. Kai Loewenbrück, MSc, MSc, JKU Linz, KUK Linz Dipl. BW Alexander Mülhaupt, CEO Roche Austria
Univ.-Prof. Dr. Klaus Prettner, Wirtschaftsuniversität Wien Prof. Dr. Martin Salm, Universität Tilburg
PD Dr. Christian Schmid, CSS Institut für empirische Gesundheitsökonomik, Luzern Klin.-Prof. Dr. Clemens Steinwender, JKU Linz, KUK Linz
Prof. in Dr. in Leonie Sundmacher, Technische Universität München, Mitglied des Sachverständigenrates des Bundesgesundheitsministeriums in Deutschland